Nein, eine Ausbildung ist nur in Betrieben möglich, die auch über eine Ausbildungsberechtigung verfügen. Diese vergibt die zuständige Institution wie zum Beispiel die IHK.
In der IHK Lehrstellenbörse veröffentlichen Ausbildungsbetriebe ihre freien Lehrstellen. Dort findest du sicherlich ein passendes Angebot. Du kannst auch in unserem Ausbildungsatlas nachschauen.
WIR - unsere Ausbildungsvermittlerinnen helfen dir bei der Berufsfindung, unterstützen dich bei der Suche nach einem geeignetem Ausbildungsplatz und optimieren mit dir zusammen deine Bewerbungsunterlagen.
Die Berufsschule richtet sich nach deinem Ausbildungsberuf und dem Sitz deines Ausbildungsbetriebes. Unter Ausbildungsberufe von A-Z kannst du dich erkundigen, wo dein Wunschberuf beschult wird.
In Ausnahmefällen darfst du auch eine andere Berufschule besuchen. Beispielsweise wenn die Wunschschule näher am Wohnort liegt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Beruf dort auch beschult wird und ausreichend Plätze vorhanden sind. Eine entsprechende Antragstellung ist über das Staatliche Schulamt erforderlich.
Der Urlaub richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und nach der Tarifbindung des Ausbildungsbetriebes (falls vorhanden). Er steht auch in deinem Ausbildungsvertrag.
Während der Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung. Die ist abhängig von der Branchenzugehörigkeit und Tarifbindung deines Ausbildungsbetriebes. Die Vergütung liegt meist zwischen 650 und 1000 Euro.
Je nach Beruf dauert die Ausbildung 24, 36 oder 42 Monate. Die genaue Ausbildungsdauer für deinen Beruf kannst du unter Ausbildungsberufe von A-Z nachlesen.
Im besten Fall mit Bestehen deiner Abschlussprüfung. Ansonsten besteht die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit oder nach Ende der Probezeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Wenn du deine Prüfung nicht bestanden hast und auch keine Kündigung vorliegt, endet dein Ausbildungsverhältnis wie im Vertrag vereinbart.
Du kannst deine Abschlussprüfung insgesamt zweimal wiederholen. Dafür kannst du bei deinem Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung deiner Ausbildungszeit bis zur nächsten Prüfungsperiode (in der Regel ein halbes Jahr) beantragen. Zeitgleich meldest du dich dann zur nächsten Prüfung an. Die nötigen Unterlagen werden dir von deiner IHK zugeschickt.
Wenn du aus wichtigem Grund an der Prüfung nicht teilnehmen kannst, hast du die Möglichkeit sie zur nächsten Prüfungsperiode nachzuholen. Prüfungsteile, die du bereits bestanden hast, musst du nicht wiederholen. Wir brauchen aber einen Nachweis, dass du aus wichtigen Grund nicht an der Prüfung teilnehmen kannst (z. B. ein Attest vom Arzt).