Kodifizierte Zusatzqualifikationen in industriellen Metall- und Elektroberufen und Mechatroniker/-in
Industrie 4.0 und digitales Arbeiten nehmen Einzug in die Ausbildung der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers. Zum 1. August 2018 wurden diese Ausbildungsordnungen teilnovelliert. Ein Bestandteil der Teilnovellierung war die Aufnahme von optionalen kodifizierten Zusatzqualifikation.
Ziel der Prüfung
Der/die Prüfungsteilnehmer/-in soll in der Prüfung nachweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen über die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte sowie die Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umgesetzt und angewendet werden können.
Anmeldung zur Prüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungstermin
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Das Anmeldeformular erhalten Sie mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2. Die Prüfung der Zusatzqualifikation findet im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Für die Prüfung einer Zusatzqualifikation wird eine Gebühr erhoben.
Zulassung zur Prüfung
Zugelassen werden kann nur, wer mit der Anmeldung glaubhaft gemacht hat, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Erstellung Report / fallbezogenes Fachgespräch
Die Prüfung wird mündlich durchgeführt. In der Prüfung wird mit dem Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch geführt. Zur Vorbereitung auf das jeweilige fallbezogene Fachgespräch hat der Prüfling eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist vom Ausbildenden zu bestätigen.
Die praxisbezogene Aufgabe ist keine Routineaufgabe, sondern soll herausfordernden Charakter haben. Sie muss einen inhaltlichen Bezug zum Beruf und zum Ausbildungsunternehmen haben. Die vollständige Abbildung der beruflichen Handlungen (Information; Planung; Durchführung Kontrolle; Bewertung) ist erforderlich. Sie soll organisatorische Freiheitsgrade oder Entscheidungsspielräume für den Prüfling bieten und die Reflektion, Bewertung der Ergebnisse so wie Verbesserungsvorschläge ermöglichen.
Zu der praxisbezogenen Aufgabe hat der Prüfling einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis der praxisbezogenen Aufgabe zu beschreiben und den Prozess, der zu dem Ergebnis geführt hat, zu reflektieren. Hinweise zum formalen und inhaltlichen Aufbau des Reports finden sie hier oder unter dem Punkt “Weiteren Informationen”.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Ausgehend von der praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch so, dass die jeweiligen Anforderungen der Zusatzqualifikation nachgewiesen werden können. Das fallbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten. Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt.
Zur Orientierung für Ausbildungsbetriebe, Auszubildende und Prüferinnen und Prüfer gibt es einen IHK-Leitfaden des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Umsetzungshilfen zu den Industriellen Elektroberufen und zum Beruf Mechatroniker/-in sowie zu den Industriellen Metallberufen wurden vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) veröffentlicht.
Bestehen der Prüfung, Bescheinigung
Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn das fallbezogene Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist. Über das Bestehen der Prüfung stellt die IHK eine Bescheinigung aus.
Rechtsgrundlage
Die Prüfung wird nach dem Berufsbildungsgesetz, der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen und den Ausbildungsordnungen in den industriellen Metall- und Elektroberufen inkl. Mechatroniker/in durchgeführt.
Übersicht
Folgende kodifizierte Zusatzqualifikationen können in den jeweiligen Ausbildungsberufen gewählt werden:
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