Fachpraktiker/-in Küche (Beikoch/Beiköchin) (gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz)
Allgemeines
Arbeitsgebiet:
Fachpraktiker Küche (Beikoch) / Fachpraktikerin Küche (Beiköchin) bereiten verschiedene Lebensmittel für die Speisenproduktion vor und stellen selbständig einfache Speisen und Menügänge her. Sie pflegen Maschinen, Arbeitsgeräte und sind für die Reinigung des Küchenbereiches zuständig. Gefragt sind: Ordnungsliebe und Sauberkeit, körperliche Belastbarkeit, manuelle Geschicklichkeit, Beherrschung der Grundrechenarten und Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur Arbeit nach Anleitung.
Branche/Betriebe:
Bildungsträger, Hotels, Gaststätten, Großküchen
Besonderheiten für Ausbilder/-innen (Auszug aus der Ausbildungsregelung):
Ausbilderinnen/Ausbilder müssen eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation nachweisen und dabei folgende Kompetenzfelder abdecken:
Um die besonderen Anforderungen des § 66 BBiG zu erfüllen, soll ein Qualifizierungsumfang von 320 Stunden sichergestellt werden.
Berufliche Fähigkeiten:
Fachpraktiker Küche (Beikoch) / Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2013
Berufsschule:
Konrad Wachsmann Oberstufenzentrum
Abteilung 3 - Ernährung/Hauswirtschaft Potsdamer Straße 4 15234 Frankfurt (Oder) Tel.: (03 35) 60 69 70 Fax: (03 35) 60 69 718 E-Mail: kwosz@schulen-ffo.de
Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 3 - Ernährung / Hauswirtschaft / Körperpflege Alexander-von-Humboldt-Straße 40 16225 Eberswalde Tel.: (0 33 34) 6 39 70 Fax: (0 33 34) 63 97 19 E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de
Berufliche Schule mit Sonderpädagogischer Förderung
Ziegelstraße 16 15366 Neuenhagen Tel.: 03342 253869 Fax: 03342 253815
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Teilnahme an Wettbewerben für Fachpraktiker Küche (Beikoch) / Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)
Teilnahme an berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungsseminaren Für eine fortführende Ausbildung zum Koch / zur Köchin kann ein Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
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Ausbildungsschwerpunkte
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