Umschulungsrichtlinie

Mit Wirkung vom 6. Juli 2018 haben die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg eine neue Richtlinie zur Durchführung von Umschulungsmaßnahmen beschlossen. Die Richtlinie orientiert sich an den Rahmenbedingungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).
Geregelt wurden sowohl betriebliche und außerbetriebliche Einzelumschulungen als auch Gruppenumschulungen.
Die neuen Richtlinie trat zum 1. Januar 2019 in Kraft und gilt für alle Umschulungen, die ab diesem Zeitpunkt beginnen.