Hinweise zum Prüfungsbereich "Einsatzgebiet" - Report - Industriekaufleute


Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau zum Industriekaufmann/-frau vom 23. Juli 2002 soll der Prüfling lt. § 9 Abs. 3 Nr. 4 in der Abschlussprüfung:
„...in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbstständig durchgeführte Fachaufgabe einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann. Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Der Report wird nicht bewertet. Er ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung im Prüfungsbereich Einsatzgebiet zuzuleiten.”

Der Antrag

„Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen”.
Der Antrag für die Fachaufgabe ist zeitgleich mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, also fristgemäß zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung, online über die Internetseiten der Industrie-und Handelskammer einzustellen.
Verspätet eingereichte Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
In der Erfassungsmaske der Aufgabenbeschreibung bzw. im Feld „Erläuterungen zum Thema“ ist die beabsichtigte betriebliche Fachaufgabe ausführlich und verständlich zu beschreiben. Nicht allgemein verständliche Abkürzungen sind zu erklären.
Der Durchführungszeitraum der betrieblichen Fachaufgabe und Anfertigung des Reportes ist nach der Bestätigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss einzuplanen.
Wird ein Antrag mit Änderungsauflagen genehmigt, werden dem Antragsteller die geforderten Änderungen im Feld „Auflagen“ schriftlich mitgeteilt, die dann bei der Erarbeitung berücksichtigt werden müssen.
Wird ein Antrag vollständig abgelehnt, erhält der Antragsteller eine schriftliche Begründung, die dem Feld „Grund Ablehnung“ zu entnehmen ist. Der neue Antrag ist innerhalb einer Woche nach Ablehnung, erneut zur Genehmigung über den bekannten Weg auf der Internetplattform der IHK Ostbrandenburg einzureichen.
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Der Report

Die Abschlussprüfung mit Präsentation und Fachgespräch zum Prüfungsbereich Einsatzgebiet erfolgt auf der Grundlage einer schriftlichen Darstellung der tatsächlich ausgeführten Fachaufgabe im Einsatzgebiet, die als Report bezeichnet wird. Er dient dem Prüfungsausschuss zur Vorbereitung auf Präsentation und Fachgespräch.
Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden.
Auch wenn der Report nicht bewertet wird, sollte auf eine sorgfältige Ausführung geachtet werden.

Inhalt des Reportes

  • Deckblatt
  • Ausdruck des genehmigten Antrages
  • Report
  • erläuternde, betriebsübliche Unterlagen (sofern sie zum Verständnis der Fachaufgabe beitragen)
  • Quellenverzeichnis
  • Bestätigung des Ausbildenden über die selbstständige Durchführung der Fachaufgabe (bitte Formular verwenden)

Deckblatt

  • Name und Adresse des Prüfungsteilnehmers
  • Name und Adresse des Ausbildungsbetriebes/Praktikumsbetriebes
  • Name und Tel. Nr. des Verantwortlichen für die Durchführung der betrieblichen Fachaufgabe im Ausbildungsbetrieb/Praktikumsbetrieb
  • Einsatzgebiet
  • Titel und Beschreibung der betrieblichen Fachaufgabe
Die Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten!

Report

Seitenanzahl: max. 5 Seiten DIN-A4 (ggf. plus betriebliche Anlagen)
Schriftart: Arial
Schriftgrad: 12
Zeilenabstand: 1,5-fach
Zeilen: 35 pro Seite
Abgabe gelocht im Heftstreifen (Aktendulli)
Der Report ist in vierfacher Ausfertigung am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung bei der Industrie-und Handelskammer einzureichen.
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Die Präsentation

„In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage des Reports zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann.”
  • Die Präsentation soll zwischen 10 und 15 Minuten dauern
  • normale Präsentationsmittel wie Overheadprojektor und Flipchart stehen im Prüfungsraum zur Verfügung. Darüber hinausgehende Hilfsmittel sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
  • Bewertungskriterien:
    • Aufbau und inhaltliche Struktur
    • Zielgruppengerechte Darstellung
    • Kommunikative Kompetenz/sprachliche Gestaltung

Das Fachgespräch

„In einem Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht.“
  • Präsentation und Fachgespräch sollen zusammen höchstens 30 Minuten dauern
  • Bewertungskriterien:
    • Beherrschung des für die Fachaufgabe relevanten Fachhintergrundes
    • Einordnung der Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge
    • Erläuterung von Hintergründen
    • Bewertung der Ergebnisse

Bewertung Präsentation und Fachgespräch

Präsentation
Fachgespräch
30 %
70 %