Hinweise für die betriebliche Projektarbeit IT-Berufe
Der Projektantrag zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen ist zeitgleich mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung, also fristgemäß zum Anmeldeschluss für die jeweilige Prüfung, online über die Internetseiten der Industrie-und Handelskammer einzustellen.
- Der Antrag
- Bewertungskriterien zur Genehmigung des Antrages
- Die Bearbeitungszeit
- Umfang
- Formvorschrift für die Dokumentation der betrieblichen Projektarbeit
- Inhalt und Gliederung
- Das Thema
- Abgabe bei der IHK
- Bewertung und Wichtung
- Termin für Präsentation und Fachgespräch
- Die mündliche Ergänzungsprüfung
Der Antrag
Das Thema der Projektarbeit ist laut Verordnung so einzureichen, dass es dem Prüfungsausschuss möglich ist, das Arbeitsgebiet, den Umfang und das Niveau des Projektes einzuschätzen. Deshalb ist eine in Projektphasen strukturierte Beschreibung des Themas sowie deren zeitliche Gliederung dem Projektantrag als effektive Entscheidungshilfe beizufügen.
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Bewertungskriterien zur Genehmigung des Antrages
- Vollständigkeit aller Angaben auf dem Projektantrag
- Verständlichkeit der Projektbeschreibung
- Durchführbarkeit der geplanten Struktur(Projektphasen)
- Durchführbarkeit des Projektes in der vorgegebenen Zeit
- Dokumentierbarkeit des Projektes
- Übereinstimmung der fachlichen Schwerpunkte des Projektes mit den Vorgaben der Ausbildungsordnung
- Angemessenheit und Realisierbarkeit der Präsentationsmitte
Der Bescheid über die Genehmigung der Projektarbeit durch den Prüfungsausschuss erfolgt in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Anmeldeschluss zur Abschlussprüfung!
Die Genehmigung des Themas gilt nicht als Zulassung zur Abschlussprüfung!
Bei Ablehnung des Antrages werden durch den Prüfungsausschuss Hinweise gegeben, um den Antrag oder ein neues Thema schnellstmöglich genehmigungsfähig zu machen.
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Die Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit ist gemäß Ausbildungsordnung mit maximal 40 Stunden bzw.80 Stunden (nur Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung) einzuplanen. Geringfügige, betrieblich bedingte Unterbrechungen der Projektbearbeitung sind erlaubt. Eine Unterschreitung der Bearbeitungszeit um maximal 5 % ist möglich. Der Nachweis der Bearbeitungszeit erfolgt im durch die IHK vorgegebenen, unterschriebenen und abgestempelten Zeitnachweis, welcher mit der Dokumentation abzugeben ist. Die geleisteten Stunden sind zu addieren.
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Umfang
Die Projektarbeit soll keine „Diplomarbeit“ werden. Der Umfang der Projekt-Dokumentation soll höchstens 10 DIN A4-Seiten zuzüglich Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literatur-/Quellenverzeichnis sowie notwendiger Anlagen, wie Zeichnungen und Tabellen, betragen.
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Formvorschrift für die Dokumentation der betrieblichen Projektarbeit
Die Abgabe der Dokumentation soll mindestens in gebundener oder gehefteter Form, also nicht als lose Blattsammlung oder an der Büroklammer erfolgen, zuzüglich ist sie als elektronische Dokumentation ins Internet zu laden.
Layoutvorgaben:
- Seitenränder: links 3 cm, rechts 3 cm
- Schriftgröße/-art: 11, Arial
- Abstand: 1 ½ zeilig, ca. 35 Zeilen pro Seite
- Fließtext, Blocksatz, Silbentrennung
- Sprachstil: frei von persönlichen oder anderen sachfernen Einflüssen
- alle Blätter dürfen nur einseitig beschrieben sein
- eine Seitennummerierung ist vorgeschrieben
- die erste Seite ist das als Formular durch die IHK vorgegebene Deckblatt mit Angabe des vollständigen, genehmigten Themas
Dem Deckblatt soll ein DIN-gerechtes Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben folgen, die sich auf die Seitennummerierung beziehen.
Der Dokumentation ist folgende Erklärung beizufügen und zu unterschreiben:
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Projektarbeit selbständig und nur unter Zuhilfenahme der aufgeführten Quellen angefertigt habe. Der vorgesehene zeitliche Rahmen wurde eingehalten.
..........................................................…
Unterschrift des Prüfungsteilnehmers
..........................................................…
Unterschrift des Prüfungsteilnehmers
Inhalt und Gliederung
Die Projektarbeit soll nach folgendem Schema gegliedert sein:
Teil I: Projektdokumentation: WARUM wurde WAS und WIE gemacht? (PDCA-Kreis beachten)
- Das Thema
- Problemstellung (projektrelevanter Hintergrund)
2.1. Zielstellung der Projektarbeit
2.2. Ist-Analyse
2.3. Soll-Konzept - Technisch-wirtschaftlicher Variantenvergleich
- Durchführung und Ergebnisse
- Qualitätssicherung (SOLL-/IST-Vergleich der geplanten Leistungen, Zeit und Inhalt)
- Literaturverzeichnis /Quellenangabe /Konsultationen
- Persönliche Erklärung des Prüfungsteilnehmers, dass die Projektarbeit selbständig und im vorgesehenen Zeitrahmen angefertigt worden ist (siehe oben: Formvorschrift für die Dokumentation der betrieblichen Projektarbeit).
- Zeitnachweis
Hinweis: Bei der Programmierung ist nur der selbstgeschriebene Quellcode einzureichen und Schnittstellen sind zu beschreiben.
Teil II: Kundendokumentation: WAS benötigt der Kunde (unbedingt)?
9. Kundengerechte Dokumentation der Ergebnisse
Hinweise zum technisch/wirtschaftlichen Variantenvergleich:
- Es genügt nicht, nur die Zahlen bzw. Kennwerte zu nennen. Sie müssen diskutiert werden.
- Es können sowohl qualitative und/oder quantitative Methoden angewendet werden.
- Ein Angebot bzw. eine Rechnung reicht nicht aus!
- Falls es unternehmensabhängig Vorgaben zur Nutzung bestimmter Produkte bzw. Technologien geben sollte, so sind diese entweder mit mindestens 2 anderen (funktionell) ähnlichen Produkten oder Technologien des Unternehmens oder derer von Mitwettbewerbern zu vergleichen.
Ein Flipchart sowie 230 Volt-Stromversorgung werden am Ort der Prüfung bereitgestellt.
Weitere Hilfsmittel sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
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Weitere Hilfsmittel sind vom Prüfungsteilnehmer mitzubringen.
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Das Thema
Das Thema der Projektarbeit soll eine betriebliches Projekt bzw. ein abgegrenztes Teilprojekt unter Beachtung kundenspezifischer Wünsche und auch wirtschaftlicher Gesichtspunkte beinhalten. Die Auswahl einer möglichen, prüfungsgerechten Projektarbeit kann unter Mitwirkung des Ausbilders im Rahmen der vertiefenden, betrieblichen Ausbildung durch den Auszubildenden selbst erfolgen. Dabei müssen Prüfungstermine und die Terminvorstellungen des Kunden miteinander in Einklang gebracht werden.
Auf jeden Fall sind die Vorgaben der Ausbildungsordnungen und die Intentionen der Berufsbilder bei der Themenwahl zu beachten.
§ 11 (2) IT-System-Elektroniker/-in
(Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-System und von deren Infrastruktur)
§ 11 (2) IT-System-Elektroniker/-in
(Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-System und von deren Infrastruktur)
§ 11 (2) Kaufmann/-frau für IT-System-Management
(Abwicklung eines Kundenauftrages)
(Abwicklung eines Kundenauftrages)
§ 11 (2) Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
(Digitale Entwicklung von Prozessen)
(Digitale Entwicklung von Prozessen)
Fachinformatiker/-in
§ 12 (2) - Anwendungsentwicklung
(Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes)
§ 12 (2) - Anwendungsentwicklung
(Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes)
§ 20 (2) - Systemintegration
(Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration)
(Planen und Umsetzen eines Projektes der Systemintegration)
§ 28 (2) - Daten- und Prozessanalyse
(Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse)
(Planen und Durchführen eines Projektes der Datenanalyse)
§ 36 (2) - Digitale Vernetzung
(Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung)
(Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung)
Die Inhalte sollen sich im Wesentlichen auf Leistungsumfang, Leistungsverzeichnis, Projektplanung, Kalkulation, Materialdisposition, Terminplan, technische Unterlagen, Funktionsprüfung, Qualitätssicherung und Übergabe an den Kunden beziehen. Ergeben sich während der Bearbeitung des Projektes Änderungen (z. B. durch Kundenwunsch oder auch technisch bedingt), die vom ursprünglichen Projektantrag abweichen, kann das Projekt trotzdem weiter bearbeitet werden. In der Dokumentation sind diese Änderungen jedoch aufzuführen und zu begründen. Ergibt es sich, dass ein genehmigtes Projekt nicht realisiert werden kann, so ist unverzüglich Kontakt mit der IHK aufzunehmen, um den weiteren Verfahrensweg zu klären. Hier wird in jedem Fall an Hand der bestehenden Situation und Umstände eine Einzelfallentscheidung getroffen.
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Abgabe bei der IHK
Der späteste Abgabetermin für die Projektarbeit bzw. deren Dokumentation ist immer der Tag der schriftlichen Prüfung. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Die Dokumentation ist in vierfacher Ausfertigung (das Original und die Kopien sind als solche zu kennzeichnen) bei der IHK einzureichen.(IT-System-Elektroniker –Abgabe nur eine Ausfertigung) Dabei obliegt die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Eingangs bei der Kammer dem Prüfungsteilnehmer. Zuzüglich ist sie als elektronische Dokumentation ins Internet zu laden. Zur Präsentation der Projektarbeit bringt er ein eigenes Exemplar der Projektarbeit bzw. der Dokumentation mit.
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Bewertung und Wichtung
Projekt und Dokumentation
50 % |
Präsentation und Fachgespräch
(max. 30 Minuten) 50 % |
||
Projekt
|
Dokumentation
|
Präsentation
|
Fachgespräch
|
40 bzw. 80 (Fachinformatiker/-in
– FR Anwendungsentwicklung) Stunden |
max. 15 Minuten
|
15 Minuten
|
|
25 %
|
25 %
|
25 %
|
25 %
|
Hinweise zur Präsentation
- zielgruppengerechte Darstellung (Kunde und Prüfer)
- geeignete Präsentationstechniken
- zeitlicher Rahmen (nach 15 Minuten kann der Prüfungsausschuss die Präsentation abbrechen)
Hinweise zum Fachgespräch
- Zielgruppe ist immer der Prüfer
- Nachweis von intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema
- Hintergründe
- Alternativen und Entscheidungsfindung
- Zusammenhänge
- Wirtschaftlichkeit
Termin für Präsentation und Fachgespräch
Der Zeitraum für die Präsentation der Projektarbeit und das anschließende Fachgespräch liegt für die Sommerprüfung im Zeitraum Juni bis Ende Juli und für die Winterprüfung im Januar. Das Fachgespräch wird als Einzelprüfung durchgeführt. In der Präsentation ist die Projektbearbeitung und der persönliche Anteil darzustellen. Sie soll keine Kopie der Projektarbeit sein, jedoch die Projektrealisierung widerspiegeln. Die Präsentation kann in der persönlichen Rede dargebracht werden.
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Die mündliche Ergänzungsprüfung
(1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen
(2) Dem Antrag ist stattzugeben
(2) Dem Antrag ist stattzugeben
- wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
Fachinformatiker/-in FR Anwendungsentwicklung § 17 der Verordnung
a) Planen eines Softwareproduktes,
b) Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Fachinformatiker/-in FR Systemintegration § 25 der Verordnung
a) Konzeption und Administration von IT-Systemen,
b) Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Analyse und Entwicklung von Netzwerken oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Fachinformatiker/-in FR Daten- und Prozessanalyse § 33 der Verordnung
a) Durchführen einer Prozessanalyse
b) Sicherstellen der Datenqualität oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Sicherstellen der Datenqualität oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Fachinformatiker/-in FR Digitale Vernetzung § 41 der Verordnung
a) Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen,
b) Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
IT-System-Elektroniker/-in § 16 der Verordnung
a) Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen,
b) Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Kaufmann/-frau für IT-System-Management § 16 der Verordnung
a) Einführen einer IT-Systemlösung,
b) Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement § 16 der Verordnung
a) Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells,
b) Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
b) Kaufmännische Unterstützungsprozesse oder
c) Wirtschafts- und Sozialkunde,
- wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden.
(3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Den Prüfungstermin legt der Prüfungsausschuss fest. Die mündliche Ergänzungsprüfung kann nach Ermessen des Prüfungsausschusses auch unmittelbar im Anschluss an das Fachgespräch erfolgen oder im Anschluss nach dem/der letzten Prüfungsteilnehmer/-in.
(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.
Den Prüfungstermin legt der Prüfungsausschuss fest. Die mündliche Ergänzungsprüfung kann nach Ermessen des Prüfungsausschusses auch unmittelbar im Anschluss an das Fachgespräch erfolgen oder im Anschluss nach dem/der letzten Prüfungsteilnehmer/-in.