Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Ausland

Alle Personen, mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf, haben einen Rechtsanspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit dieses Abschlusses mit dem entsprechenden Beruf in Deutschland.

Gesetzlicher Anspruch für ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren

Das garantiert das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG). Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen für die Beantragung dieser Gleichwertigkeitsprüfung keine Rolle. Auch aus dem Ausland können Anträge eingereicht werden. Das Gesetz erleichtert Fachkräften mit einem im Ausland erlernten Beruf den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es soll den Menschen helfen, eine Arbeit zu finden, die auch ihrer Qualifikation entspricht.

Zuständigkeit der IHK

Die IHK ist ausschließlich zuständig für die dualen Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Als zentrale Stelle übernimmt die in Nürnberg ansässige IHK FOSA (Foreign Skills Approval) die Prüfung der Gleichwertigkeit für oben genannte Berufe sowie die gesamte Abwicklung des Verfahrens.

Vorteile der Gleichwertigkeitsprüfung

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in den Händen. Es bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ausfällt.
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche.
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem Inhaber des deutschen Abschlusses.
  • Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Ablauf des Verfahrens

Nach Eingang des Antrags bestätigt die IHK FOSA innerhalb eines Monats den Erhalt und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente nachgereicht werden.
Die notwendigen Unterlagen für den Antrag sind Downloadbereich hinterlegt.
Erst nach Zahlung der Gebühr beginnt die IHK FOSA mit dem Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren. Sie vergleicht anhand der Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob diese durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise wie zum Beispiel Weiterbildungen ausgeglichen werden. Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie gegebenenfalls fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (zum Beispiel Arbeitsbücher, Zeugnisse), in der Regel in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (zum Beispiel Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), in der Regel in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (zum Beispiel Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - das gilt nicht für Staatsangehörige der Euröpäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz oder für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, der EU, EWR oder der Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen

Gebühren

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 bis 600 Euro. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am je nach individueller Sachlage entstehenden Aufwand für das Verfahren, der je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein kann.
Es ist zu erwarten, dass sich die Kosten in der Mehrzahl der Fälle auf circa 500 Euro belaufen werden. Können benötigte Dokumente unverschuldet nicht vorgelegt werden, sieht § 14 BQFG das Mittel der Qualifikationsanalyse zur Feststellung beruflicher Qualifikationen vor.
Als Instrumente für eine Qualifikationsanalyse kommen z.B. Fachgespräche, Arbeitsproben sowie Probearbeit im Betrieb in Betracht. Das Ergebnis der Qualifikationsanalyse fließt in das Gesamtergebnis des Anerkennungsverfahrens mit ein. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.

Dauer des Verfahrens

Das Verfahren muss nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

Ansprechpartner für Beratung

Für eine individuelle erste Beratung steht die IHK Ostbrandenburg zur Verfügung. Der Berater geht zusammen mit dem Antragsteller sämtliche Unterlagen durch und hilft bei der Bestimmung des richtigen deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.