Sachverständige benennen

Wenn‘s um Gutachten geht

Schäden an Fahrzeugen, Ärger am Bau oder Fragen bei der Bewertung von Immobilien: Das sind die häufigsten Fälle, bei denen die IHK nach „öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen“ gefragt wird. Es sind Fachleute aus dem gesamten Oldenburger Land, die Gutachten für Gerichte, Behörden und Privatpersonen, erstellen.
Das 112 Einträge umfassende Sachverständigenverzeichnis der IHK ist vielfältig und spiegelt große Expertise in unserer Region wider. Gelistet sind zum Beispiel Brandursachen-Ermittler und Kfz-Sachverständige oder Spezialisten für Windkraftanlagen.
Wenn öffentlich bestellte Sachverständige benötigt werden, hilft Dagmar Osterthun weiter. Mit einem Blick ins Sachverständigenverzeichnis sei es aber in vielen Fällen nicht getan, sagt die Sachbearbeiterin in der Rechtsabteilung. „So ergibt sich nicht immer unmittelbar aus gerichtlichen Beweisbeschlüssen, welcher Sachverständige einen Fall fürs Gericht aufhellen könnte.“ Wenn nötig, sucht Osterthun dazu auch in einem bundesweiten Verzeichnis nach passenden Fachleuten (https://svv.ihk.de).
Von den Gerichten müssen Sachverständige, die von der IHK (oder anderen Körperschaften) öffentlich bestellt und vereidigt sind, bei einer Beweisaufnahme bevorzugt herangezogen werden. Denn die Gerichte wissen: Das ist ein Hinweis auf fachliche und persönliche Eignung, überprüft von der IHK.
Wer als Sachverständige oder Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden will, nimmt Kontakt zu Claudia Poneleit auf. Poneleit, Juristin bei der Kammer, schaut auf Lebenslauf, berufliche Erfahrung, Gutachter-Erfahrung, persönliche Eignung und führt ein persönliches Gespräch. Unterstützt wird sie dabei von einem ehrenamtlich besetzen Sachverständigen-Ausschuss.
Nach einem „Go“ von Poneleit und diesem Ausschuss folgt eine Überprüfung der Sachkunde durch IHK-Fachgremien oder externe Fachleute.
Passt auch hier alles, steht der öffentlichen Bestellung und Vereidigung nichts im Weg. Öffentlich bestellte Sachverständige erhalten dann ihre „Insignien“, nämlich eine Bestellungsurkunde, einen Sachverständigenausweis sowie einen Stempel, mit dem schriftliche Gutachten fortan zu versehen sind.
Eine Altersgrenze gibt es zwar nicht, „einmal und immer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder Sachverständige ist man aber auch nicht“, sagt Poneleit. Sie und der Ausschuss prüfen nach drei bzw. fünf Jahren eine so genannte Wiederbestellung. „Das ist in der sich heute gerade technisch rasch wandelnden Zeit unverzichtbar. Schließlich soll ‘öffentlich bestellt und vereidigt‘ ein Qualitätsmerkmal bleiben.“