Investitionen ermöglichen

Mit prüfendem Blick

An fehlenden Sicherheiten sollte ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben nicht scheitern! So lautet ein Grundsatz staatlicher finanzieller Förderung von gewerblichen Investitionen. Dieser Grundsatz ist ganz im Sinne unserer IHK, die sich für die wirtschaftliche Entwicklung der Region einsetzt.
Typischer Fall: Ein Unternehmen plant eine Erweiterung. Die Hausbank ist einverstanden, dafür einen Kredit in Höhe von 500.000 Euro bereitzustellen. Hierfür benötigt sie aber Sicherheiten, die der Investor nicht vollständig leisten kann, er kann maximal 50.000 Euro Eigenkapital einbringen. Da die Bank die Sicherheit aus der Immobilie in diesem Fall mit 300.000 Euro bewertet, bleibt eine Lücke von 150.000 Euro.
Es sind die Niedersächsische Bürgschaftsbank NBB und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MBG, die die Hausbank bei Fällen wie diesen einbeziehen kann. NBB oder MBG prüfen dann die geplante Investition und das Risiko und übernehmen im günstigsten Fall eine Bürgschaft (maximal 80 Prozent) für die Hausbank oder eine Beteiligung.
Die Förderprogramme von NBB und MBG sind oft bei Finanzierungssprechtagen der IHK ein Thema. Kommen die Programme für Unternehmen und Hausbank in Frage, dann begleitet IHK-Berater Wellmann die Firmen durch den Prozess: Der Diplom-Kaufmann verschafft sich in Gesprächen vor Ort einen Eindruck vom Investitionsvorhaben, schaut auf Jahresabschluss und Betriebswirtschaftliche Auswertung und gibt anschließend eine Stellungnahme bei der NBB oder MBG ab. Bei größeren Bürgschaftssummen wirkt er zudem in einem Bewilligungsausschuss der Förderbank NBB mit.
Corona habe das Eigenkapital vieler Firmen abschmelzen lassen, so Wellmann. Daher werde diese Art von Förderung wichtiger. „Und so manche Investition im Oldenburger Land, die schon längst für Arbeitsplätze und Wertschöpfung sorgt, wäre ohne diese öffentlichen Förderinstrumente nicht zustande gekommen.“