Gefahrgutbeauftragte (GbV)

Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

1. Schulung und Lehrgangsveranstalter

Die Schulung der Gefahrgutbeauftragten erfolgt im Rahmen von der zuständigen IHK anerkannten Lehrgängen. Hier finden Sie eine Liste anerkannter Lehrgangsveranstalter.
Die Schulung dauert für den ersten Verkehrsträger 22,5 Stunden (30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten). Die Schulung für jeden weiteren Verkehrsträger dauert 7,5 Stunden (10 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten).
Eine Teilnahmebestätigung wird ihnen vom Lehrgangsveranstalter ausgestellt.

2. Prüfung

Der DIHK hat alle Prüfungsfragen in einem Fragenfundus veröffentlicht.
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie ein Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin Ihre Teilnahmebestätigung und/oder Ihren gültigen Schulungsnachweis jeweils im Original, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, dem Verkehrsträger entsprechende aktuell gültige Rechtsvorschriften mit.
  • Einen Kugelschreiber und Taschenrechner erhalten Sie vor Prüfungsbeginn von der IHK.
  • Kleinere Vermerke und Querverweise in den Gesetzes- und Verordnungstexten sind möglich. Vermerke und Angaben, die im Zusammenhang mit Musterlösungen stehen, sind nicht zulässig.
  • Eigene Aufzeichnungen, Referentenunterlagen und sonstige Lehrmaterialien sowie mitgebrachtes eigenes Papier für Notizen sind zur Bearbeitung der Prüfung nicht zulässig.
  • Das Mitbringen von Mobiltelefonen, programmierbaren Taschenrechnern oder sonstigen elektronischen Geräten zur Prüfung sind nicht zulässig. Ein Ausschalten der Geräte während der Prüfung ist nicht ausreichend. Die Nichtbeachtung kann als Täuschungshandlung gewertet werden.
  • Die jeweils erreichbare Punktzahl einer Frage steht rechts oberhalb der Frage auf dem Prüfungsfragebogen.
  • Die Mindestpunktzahl für das Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent von der jeweiligen maximal erreichbaren Punktzahl der Prüfungart.
  • Die Prüfungsgebühr beruht beruht auf der Gebührenverordnung bzw. dem Gebührentarif der Oldenburgischen IHK in der jeweils gültigen Fassung. Die Gebühr wird mit ihrer Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig und ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) zu entrichten. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, so informieren Sie uns bitte unverzüglich.
  • Schulungsnachweise werden nach bestandener Grundprüfung für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Geltungsdauer des Schulungsnachweises wird um fünf Jahre ab Ablauf der Gültigkeit verlängert, wenn der Inhaber innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf an einer Verlängerungsprüfung teilgenommen hat
Für die Durchführung der Prüfungen - sie umfassen ausschließlich schriftliche Arbeiten - sind die IHKs zuständig. Interessenten können sich unabhängig vom Lehrgangsort, Wohnsitz oder Firmensitz bei jeder IHK/HK zur Prüfung anmelden Prüfungsarten sind:
  • Grundprüfung
  • Ergänzungsprüfung
  • Verlängerungsprüfung
Zur Grund- und Ergänzungsprüfung werden nur Interessenten zugelassen, die eine lückenlose Teilnahme an einer Schulung durch eine Lehrgangsbestätigung nachweisen. Grund- und Ergänzungsprüfungen dürfen nur einmal ohne erneute Schulung wiederholt werden. Sie können sich höchstens auf die Verkehrsträger beziehen, für die die Lehrgangsteilnahme bestätigt ist.
Für die Verlängerung des Schulungsnachweises ist die erfolgreichen Teilnahme an einer Verlängerungsprüfung erforderlich. Eine Schulung ist nicht vorgeschrieben. An der Verlängerungsprüfung können nur Interessenten teilnehmen, deren Schulungsnachweis noch gültig sind. Die Verlängerungsprüfung kann höchstens die Verkehrsträger umfassen, für die die zu verlängernde Schulungsbescheinigung gilt.
Der Teilnehmer muss in der Prüfung nachweisen, dass er über die Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeiten verfügt, die für die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter erforderlich sind. Deshalb werden in der Prüfung Fragen und Aufgaben gestellt, die selbstständiges Arbeiten mit den Gefahrgutvorschriften erfordern. Als Hilfsmittel sind in der Prüfung die einschlägigen Rechtsvorschriften und ein Taschenrechner erlaubt - nicht aber elektronische Medien.

3. Schulungsnachweise

Die Schulungsnachweise nach GbV werden von den IHKn ausgestellt. Der Schulungsnachweis wird mit einer 5-jährigen Gültigkeit ausgestellt. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer kann der Schulungsnachweis durch Bestehen einer Ergänzungsprüfung und um weitere Verkehrsträger erweitert werden. Die Gültigkeitsdauer ändert sich dabei nicht.
Für die Verlängerung des Schulungsnachweises ist das Bestehen einer Verlängerungsprüfung erforderlich. Der Schulungsnachweis wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert. Die Verlängerungsprüfung muss innerhalb der Gültigkeit des Schulungsnachweises bestanden werden.

4. Anmeldung zur Prüfung

Den Prüfungstermin vereinbaren wir gern telefonisch mit Ihnen.
Hier finden Sie das Anmeldeformular.