Tourismus und Gastgewerbe
Infoblätter zum Reiserecht
Mit ihren Infoblättern zum Reisevertragsrecht gibt die IHK Gastgebern, Vermittlern, Veranstaltern und Destinationenmanagern aktuelle Informationen zum Reisevertragsrecht an die Hand. Die Informationen wurden nach Inkrafttreten des neuen Reiserechts am 1. Juli 2018 aufgelegt und zuletzt Mitte 2024 aktualisiert:
Worum geht es?
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten.
Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten.
Die DIHK hat die Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht. Die rechtlichen Grundlagen sind weiterhin das dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017, die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates (ABl L 326 vom 11. Dezember 2015, S. 1) und das Reisesicherungsfondsgesetz vom 25. Juni 2021.
Wo finde ich die Informationen?
Nach wie vor gültig ist: