Pflichtaushang

Aushangpflichten in der Gastronomie

Das Ziel der Aushangpflicht ist der Arbeitnehmer- und Jugendschutz. Daher betrifft die Pflicht grundsätzlich jeden Arbeitgeber. Dabei sind nur die Gesetze auszuhängen, in dessen Schutzbereich die jeweiligen Arbeitnehmer fallen. So muss z.B. das Jugendarbeitsschutzgesetz nur ausgehängt werden, wenn der Arbeitgeber auch Jugendliche beschäftigt.
Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, sich ohne Schwierigkeiten über den aushangpflichtigen Inhalt zu informieren. Üblicherweise erfolgt ein Aushang an einem „schwarzen Brett“ oder eine Auslage an einer allgemein zugänglichen Stelle des Betriebes, z.B. in der Kantine oder in Pausenräumen. Eine Bekanntgabe über das Intranet ist auch möglich, wenn alle Mitarbeitenden darauf einfach Zugriff haben.

Beispiele für wichtige aushangpflichtige Gesetze

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) + § 61 b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG) - aushangpflichtig, wenn mehr als drei  Frauen beschäftigt sind
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) - aushangpflichtig ab einem jugendlichen Beschäftigten
  • Aushangpflichten nach dem Heimarbeitsgesetz 
Daneben gibt es auch noch aushangpflichtige spezialgesetzliche Normen, wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Auch ggf. für den Betrieb geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sind aushangpflichtig. 
Wird ein aushangpflichtiges Gesetz geändert, muss der Arbeitgeber die neue Fassung des Gesetzes aushängen bzw. auslegen.
Praxisrelevant ("nice to know") sind daneben noch folgende Gesetze:
  • §§ 611 bis 630 BGB (Dienstvertrag)
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Nachweisgesetz (NachweisG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Wo finde ich die Gesetzestexte?

Die Texte der aushangpflichtigen Gesetze können kostenlos unter http://www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden. Verschiedene Buchverlage bieten auch Textsammlungen der aushangpflichtigen Gesetze an. Diese werden in der Regel jährlich aktualisiert. Die Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft (UVV) sind über die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. deren jeweiliger Internetseite zu beziehen.

Jugendschutzgesetz 

Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt unter anderem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen, z. B. den Verkauf und Verleih. Auch der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist geregelt.
Nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) müssen Gastronomiebetriebe, die für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen.