Gastronomie
Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG)
Das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) trat am 01.01.2012 in Kraft und ersetzt seither das zuvor noch geltende Gaststättenrecht des Bundes.
Damit ist auch die Gaststättenunterrichtung in Niedersachsen weggefallen. Das Gewerbe ist nur noch „anzeigepflichtig“ und nicht mehr „erlaubnispflichtig“.
Es gelten folgende Bestimmungen: |
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Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit sind folgende Unterlagen zu beantragen bzw. mit der Gewerbeanzeige bei der Meldestelle einzureichen:
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