Prüfungen durch die IHK

Sachkenntnisprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel

Abweichend vom Grundsatz der allgemeinen Gewerbefreiheit muss sachkundig sein, wer freiverkäufliche Arzneimittel an Letztverbraucher verkaufen will. Die Sachkenntnis ist durch eine Prüfung vor der zuständigen IHK nachzuweisen. Die Oldenburgische IHK ist zuständig für vier IHK-Bezirke: Oldenburg, Emden, Osnabrück und Stade.
Von der Prüfung freigestellt werden z. B. Personen auf Grund ihrer Ausbildung (Apothekenhelferin, Drogistin u. a.) oder ihrer Tätigkeit (Kaufmannsgehilfenprüfung und mindestens dreijährige praktische Tätigkeit im Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln u. a.).
Über Einzelheiten der Prüfungsanforderungen, der Gebühren und der Anmeldung bei der Oldenburgischen IHK informiert das Infoblatt "Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln".
Die Prüfungsgebühr beträgt 70,00 Euro pro Person.
Prüfungstermine 2024 / 2025 (vorläufige Planung):
22. November 2024 (ausgebucht)
13. Dezember 2024
23. Januar 2025
28. März 2025
Anmeldeschluss für die Prüfung ist jeweils drei Wochen vor dem Prüfungstermin.
Hinweis:
Hier können Sie sich neu registrieren und sich zur Prüfung anmelden.
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Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung bieten an: