Nr. 3468960

Bewachungsgewerbe

Wer Eigentum oder Personen bewachen will, übt ein Bewachungsgewerbe aus. In Deutschland benötigen Sie dafür eine offizielle Erlaubnis. Um diese zu erhalten, müssen Sie an einer Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei der IHK teilgenommen haben. Wer als Türsteher, Kaufhausdetektiv oder "City-Streife" arbeiten möchte, muss zusätzlich eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen. Gesetzliche Regelungen für das Bewachungsgewerbe
Bewachungsgewerbe |
Prüfungen freiverkäufliche Arzneimittel
Chantal Blank
Unternehmensförderung | Spielhallenrecht