IHK-Positionen

"Innenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren stärken"

Die Vollversammlung der IHK hat in ihren "Positionen 2016-2020" auch konkrete Forderungen für die Entwicklung von Innenstädten und Ortskernen im Kontext des Strukturwandels im Einzelhandel formuliert.

Vielfalt der Städte sichern – Zentren als Wirtschafts- und Erlebnisraum fördern

Innenstädte, Ortskerne und Stadtteilzentren müssen gezielt als Wirtschafts- und Erlebnisraum gestärkt und entwickelt werden:
In gemeinsamen Initiativen entwickeln Wirtschaft, Politik und Verwaltung und weitere Akteure geeignete Maßnahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und setzen diese durch ein gemeinsames Management professionell um. Stadt- und Gemeindeentwicklungsprozesse müssen begleitet und entsprechende Standortgemeinschaften und -projekte unterstützt werden. Die Entwicklung und Inszenierung lebendiger Zentren erfordert Gestaltungsfreiräume für die Akteure vor allem bei Sondernutzungen, Werbeanlagen und Gestaltung der Immobilien auch im Umgang mit dem Denkmalschutz. Kommunale Satzungen sollten dabei unterstützen und sind eng mit den betroffenen Akteuren zu entwickeln und abzustimmen.
Die Länder und Kommunen haben Rahmenbedingungen zu schaffen, die Anreiz für Investitionen und wirtschaftliche Aktivitäten zur Aufwertung der zentralen Geschäftsbereiche geben können. Projekte in öffentlich-privater-Partnerschaft können dazu ebenso beitragen wie das vom Land geplante Gesetz zur Einrichtung von „Business Improvement Districts (BID)“. Dabei ist eine Anschubfinanzierung unabdingbar.

Einzelhandel zentrenverträglich ansiedeln – Einzelhandelsentwicklungskonzepte erstellen

Die Funktion des stationären Handels für attraktive Innenstädte ist weiterhin unverzichtbar – insbesondere angesichts des wachsenden Online-Handels. Ziel muss eine funktionale Arbeitsteilung zwischen Innenstadt bzw. Ortskernen, Stadtteilzentren und Randlagen sein. Handelsunternehmen sind zentrenverträglich anzusiedeln.
Eine aktive Politik für die Städte und Gemeinden braucht aktuelle kommunale und regionale Einzelhandelsentwicklungskonzepte, in denen zentrale Versorgungsbereiche und Sortimentslisten festgelegt sind. Diese müssen gemeinsam mit Politik, Verwaltung, Verbänden, Kammern und Unternehmen entwickelt, mit den benachbarten Kommunen abgestimmt und verbindlich umgesetzt werden.
Die von der Landesraumordnung auf Basis des Zentralen-Orte-Konzepts angelegten Ziele und Grundsätze bei der räumlichen Steuerung privater Investitionen und öffentlicher Projekte sind hierfür sachgerecht und zielführend. Das Planungsrecht zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels muss konsequent vollzogen werden. Alte Bebauungspläne sind an neues Recht anzupassen und unbeplante Gebiete sind zu überplanen. Auch müssen neue Betriebs- Vertriebsformen, z. B. E-Commerce, unter gleichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Erreichbarkeit der Innenstädte verbessern – Mobilität zentrengerecht weiterentwickeln

Die Innenstädte müssen für den Wirtschaftsverkehr erreichbar sein bei einer Gleichbehandlung der Verkehrsträger.
Das Kfz ist unverändert das wichtigste Verkehrsmittel für den Einkaufs- und Lieferverkehr und darf z. B. durch Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Hauptverkehrsstraßen und die City-Maut nicht beschränkt werden. Auch im Sinne des Umweltschutzes tragen flexible Verkehrsleitsysteme dazu bei, den motoriesierten Individualverkehr bedarfsgerecht zu steuern. Ausreichende Parkmöglichkeiten sind notwendig. Baustellen sind intelligent zu managen und Händler frühzeitig zu informieren. Zugleich muss eine leistungsfähige Infrastruktur für den öffentlichen Personenverkehr und Fahrradverkehr bereitgestellt werden.