Küstenroute

Küstenroute A 20

Die Küstenroute A 20 verbindet die wichtigsten Seehäfen, von den Niederlanden über Deutschland bis hin nach Osteuropa. Sie ist ein dringend erforderlicher Lückenschluss im transeuropäischen Verkehrsnetz, der den Güter- und Individualverkehr verbessert, bestehende Gewerbestandorte wettbewerbsfähiger und neue Ansiedlungen möglich macht. Besonders die norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein profitieren von dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme. Das vordringliche Projekt des Bundesverkehrswegeplans hat ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis. Im Zuge des Baus sind umfangreiche naturräumliche Kompensationsmaßnahmen vorgesehen.
Durch deutlich kürzere Fahrstrecken erfolgt eine bessere Anbindung der Häfen Bremerhaven, Brake, Cuxhaven, Nordenham, Stade und Wilhelmshaven. Mit dem Bau von LNG-Terminals werden Stade und Wilhelmshaven zudem eine wichtige Rolle für die nationale Versorgungssicherheit mit Gas spielen. Mittelfristig sollen die Terminals für die Anlandung von grünem Wasserstoff genutzt werden. Nach dem Prinzip „Industrie folgt Energie“ im Zuge der grünen Energiewende werden sich weitere Unternehmen an der deutschen Nordseeküste ansiedeln und damit Arbeitsplätze und Wertschöpfung schaffen. Ein entscheidender Standortfaktor ist dabei eine gute Erreichbarkeit über die A 20.
Die Küstenautobahn entlastet durch die Bündelung von Verkehr das nachgelagerte Verkehrsnetz sowie stark befahrene Hauptverkehrsachsen, wie die A 1. Eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur trägt demnach dazu bei, Staus und unnötige Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Argument für den zügigen Bau der A 20 ist die bessere Vernetzung der küstennahen Tourismusstandorte. Diese profitieren von einer besseren Erreichbarkeit.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 7. Juli 2022, dass der Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A 20 zwischen Westerstede und Jaderberg rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, macht Nachbesserungen der Planungsunterlagen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung des Baus führen.
Die gesetzliche Bedarfsfeststellung für den Bau der A20 hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings als verbindlich betrachtet. Unabhängig vom Urteil des Gerichts können also die Planungen der weiteren Bauabschnitte fortgesetzt werden.