Elektromobilität
Förderung für Elektromobilität
Förderung für gewerbliche Lastenräder
Zum 1. März ist beim BAFA das Förderprogramm des Umweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder gestartet. Gewerblich genutzte E-Lastenräder, die für den Gütertransport ausgelegt sind, werden mit 25 Prozent der Anschaffungskosten, höchstens 2.500 Euro gefördert. Das Programm läuft bis Ende Februar 2024.
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, aber auch Körperschaften öffentlichen Rechts. Gefördert wird der Erwerb (kein Leasing!) mit 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro. Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung. Technische Voraussetzung ist u.a. eine Mindestnutzlast von 120 kg. E-Lastenräder zum Personentransport sind nicht förderfähig. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe. Die Förderung muss vor dem Kauf der Räder beantragt werden.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite.
Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite.
Ende September 2021 ist zudem die Lastenrad-Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen veröffentlicht worden. Unternehmen können einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads oder 800 Euro für die Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs erhalten. Ausgeschlossen von einer Förderung sind allerdings Anschaffungen von Lastenrädern, soweit deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder die Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Förderung für Elektroautos
Ab sofort können Kommunen, kommunale und gewerbliche Unternehmen Anträge für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen einreichen.
Förderfähig sind Elektrofahrzeuge der Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die für den Betrieb dieser Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Im Rahmen dieses Aufrufs stehen 20 Mio. Euro zur Verfügung – sie sind zur Hälfte für Vorhaben von Gebietskörperschaften reserviert. Die mögliche Förderquote liegt bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen zwischen 40 % und 60 %, im kommunalen Kontext ist eine Förderquote von bis zu 90 % möglich. Pro Antragsteller und Vorhaben ist die Zuwendung auf maximal 2 Mio. Euro begrenzt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Stärkung kommunaler und gewerblicher Flotten wie zum Beispiel Dienstwagen, Taxis, Mobilitäts- und Sharingdienste. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.03.2021. Anträge sind an den Projektträger Jülich einzureichen. Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie auf den Seiten der NOW GmbH.
Förderdatenbank Elektromobilität
The Mobility House informiert, berät und unterstützt Unternehmen beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Neben Schulungen und Webinaren gehört eine Datenbank zu Förderprogrammen für Ladestationen und E-Fahrzeuge von Bund, Ländern und Städten zu ihrem Informationsangebot. Interessierte Unternehmen können die Programme nach Postleitzahl filtern und so ein passendes Programm finden. Mit wenigen Klicks gelangen sie direkt zur Antragsstellung oder zu weiteren Informationen der Fördergeber.