Gewerbe und Handel
Bauleitplanung
Die Kommunale Bauleitplanung schafft einen geordneten Rahmen für die Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde. In der Regel erfolgt dies in zwei Planungsstufen: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Flächennutzungspläne dienen zunächst als eine mittelfristig vorbereitende Planung für das gesamte Gemeindegebiet.
Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt an, welche Nutzungen in den Baugebieten zulässig sind. Daneben sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen auf kommunaler Planungsebene zu berücksichtigen.
Die Bauleitplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig birgt diese hoheitliche Planung aber auch Konfliktpotenziale, die die Entwicklung und Existenz von Unternehmen gegebenenfalls erheblich beeinträchtigen können – zum Beispiel durch Änderungen von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, durch heranrückende Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe oder durch Überplanung bestehender Misch-, Gewerbe-, Sonder- und Industriegebiete.
Unsere IHK wird nach dem Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt unsere IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Ist Ihr Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen? Wir nehmen gerne Hinweise und Bedenken von Unternehmern auf, um fristgerecht Interessen, Wünsche und Rechte bei den planenden Kommunen geltend zu machen.
Derzeit liegen uns folgende Bauleitpläne vor (in Klammern das Ende der Äußerungsfrist):
Der Flächennutzungsplan beschreibt die Art der Bodennutzung in den wichtigsten Grundzügen. Der Bebauungsplan trifft rechtsverbindliche, parzellenscharfe Festsetzungen, wie die einzelnen Grundstücke bebaut und genutzt werden können. Inhalt, Zweck und Verfahren der Bauleitplanung regelt das Baugesetzbuch (BauGB). Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt an, welche Nutzungen in den Baugebieten zulässig sind. Daneben sind die Grundsätze und Ziele übergeordneter Planungen wie der Landesentwicklungsplanung und der regionalen Raumordnungsplanung in den Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen auf kommunaler Planungsebene zu berücksichtigen.
Die Bauleitplanung ist eine wichtige Voraussetzung, um Unternehmen Planungssicherheit zu ermöglichen. Gleichzeitig birgt diese hoheitliche Planung aber auch Konfliktpotenziale, die die Entwicklung und Existenz von Unternehmen gegebenenfalls erheblich beeinträchtigen können – zum Beispiel durch Änderungen von Art und Maß der zulässigen baulichen Nutzung, durch heranrückende Wohnbebauung an vorhandene gewerbliche Betriebe oder durch Überplanung bestehender Misch-, Gewerbe-, Sonder- und Industriegebiete.
Unsere IHK wird nach dem Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angehört. Mit Stellungnahmen sorgt unsere IHK für eine Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Interessen wie auch für eine Berücksichtigung der Bedürfnisse einzelner Betriebe, soweit dies dem Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft nicht entgegensteht.
Ist Ihr Unternehmen von einer Planung betroffen? Haben Sie Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen? Wir nehmen gerne Hinweise und Bedenken von Unternehmern auf, um fristgerecht Interessen, Wünsche und Rechte bei den planenden Kommunen geltend zu machen.
Derzeit liegen uns folgende Bauleitpläne vor (in Klammern das Ende der Äußerungsfrist):
Bad Zwischenahn
- 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (02.12.)
- Bebauungsplan Nr. 156 "Rostrup, westlich Bachstelzenweg (02.12.)
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 98 “Gewerbepark-Hahnenkamp” (20.12.)
Bockhorn
- 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (20.12.)
- Bebauungsplan Nr. 73 “Alte Ziegelei” (20.12.)
- Bebauungsplan Nr. 83 “Windpark Grabstederfeld” (12.12.)
Bösel
- 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.)
- Bebauungsplan Nr. 76 “Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße” (31.12.)
Brake
- Bebauungsplan Nr. 90 “Binnenhafen-Hafenstraße” (03.01.)
Goldenstedt
- Bebauungsplan Nr. 66 “Barnstorfer Straße” (29.11.)
Lastrup
- 31. Änderung des Flächennutzungsplanes 13.12.)
Nordenham
- 18. Änderung des Flächennutzungsaplanes (11.12.)
- Bebauungsplan Nr. 94 “Gebiet östlich der Saver Straße und nördlich der Eduard-Krüger-Straße, Wohngebiet Abbehauser Feld” (11.12.)
Ovelgönne
- 27. Änderung des Flächennutzungsplanes (17.12.)
- Bebauungsplan Nr. 49 “Gewerbegebiet Gildestraße - Teil III, Ortschaft Großenmeer” (17.12.)
Saterland
- 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 A “Nördlich der Friedhofstraße II” (29.11.)
Schortens
- Bebauungsplan Nr. 153 “Energiepark Schortens Süd” (29.11.)
Sande
- 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (12.01.)
Saterland
- Bebauungsplan Nr. 76 A “Sporthalle Ramsloh” (19.12.)
Vechta
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37c “Vechta West III” (29.11.)
Wilhelmshaven
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 189 “Westlich Neckarstraße - Besucherzentrum” (29.11.)
Zetel
- 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (20.12.)
- Bebauungsplan Nr. 144 “Astede ./.Ziegeleistraße” (20.12.)
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 “Repowering Windpark Bullenmeersbäke” (20.12.)