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Formularcenter (§ 34c GewO)
Antragsformulare
Wer muss den Antrag stellen?
- die natürliche Person (Einzelunternehmen oder, wenn im Handelsregister eingetragen, e.K.)
- die juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft)
- bei GbR, OHG oder KG: Die Erlaubnis ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch hinsichtlich des Kommanditisten, sofern dieser Geschäftsführungsbefugnis besitzt und somit als Gewerbetreibender anzusehen ist.
- bei GmbH & Co. KG oder UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist.
TIPP: Reichen Sie zuerst den Antrag ein und kümmern sich dann um die einzuholenden Unterlagen. Die Zuverlässigkeitsprüfung, die durch uns durchgeführt wird, nimmt ca. 3 Wochen in Anspruch.
Geschäftsführerwechsel/-eintritt
Änderungen in der Geschäftsführung müssen unverzüglich angezeigt werden.
Negativerklärung
Hat im letzten Geschäftsjahr keine Betätigung des/der Erlaubnisinhabers/in im Sinne des §34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) (Bauträger und/oder Baubetreuer) stattgefunden? Dann muss eine Negativerklärung eingereicht werden.
Sollen wir Sie an die Einreichung der Negativerklärung per Mail erinnern? Dann geben Sie uns bitte hierfür eine Einwilligungserklärung (PDF-Datei · 23 KB).
(Teil-)Verzichtserklärung
Geben Sie Ihre selbstständige Tätigkeit auf? Oder möchten Sie auf einzelne Bestandteile der Erlaubnis verzichten? So reichen Sie bitte nachfolgende Verzichtserklärung zusammen mit der Erlaubnisurkunde (gesiegeltes Dokument) bei uns ein.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrechterhalten werden, solange man im Besitz der Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter ist.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss aufrechterhalten werden, solange man im Besitz der Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter ist.
Mitteilung über einen gewerblichen Umzug
Eine Mitteilung über einen gewerblichen Umzug kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Die Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung bzw. Gewerbeummeldung muss beigefügt werden.
Ausstellung einer Ersatzurkunde
Die Aufforderung zur Ausstellung einer Ersatzurkunde kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Wir benötigen hierfür folgende Daten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Aktuelle Adresse
- Ausstellende Behörde
Für die Ausstellung der Ersatzurkunde fällt eine Gebühr an.