Vergabe öffentlicher Aufträge

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Unternehmen, die sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben, müssen auftragsunabhängig nachweisen, dass sie geeignet, also leistungsfähig und zuverlässig sind. Hierzu sind eine Reihe von Erklärungen und Dokumenten erforderlich, die jeweils zu beschaffen und einzusenden sind.
Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, freiberuflich Tätige sowie Handwerksbetriebe, die sich auf Liefer- und Dienstleistungen bewerben, können sich im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eintragen lassen.
Durch die Eintragung können die eingetragenen Unternehmen nachweisen, dass sie für einen öffentlichen Auftrag geeignet sind und keine vergaberechtlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die vorab geprüften und eingetragenen Unternehmen gelten als geeignet (Eignungsvermutung).
Die Führung des amtlichen Verzeichnisses wurde den Industrie- und Handelskammern als hoheitliche Aufgabe übertragen. Die Oldenburgische IHK führt das amtliche Verzeichnis für alle Unternehmen, die ihren Hauptsitz in der Region der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, der IHK Lüneburg-Wolfsburg, der IHK für Ostfriesland und Papenburg oder der Oldenburgischen IHK haben.

Vorteile

  • Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwandes bei häufigen Bewerbungen
  • Höhere Rechtssicherheit durch die Eignungsvermutung
  • Ist ein Nachunternehmer durch die Eintragung im AVPQ präqualifiziert, sind daneben auch die Voraussetzungen für die Befreiung von der Haftung für Versäumnisse bei der Zahlung von Sozialgaben im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister erfüllt. Es bietet also auch eine kostengünstige Möglichkeit zur Befreiung des Auftraggebers von der Nachunternehmerhaftung im Transportgewerbe.

Das Verfahren

Die Antragstellung zur Aufnahme in das amtliche Verzeichnis ist ausschließlich über das Web-Portal des AVPQ möglich.
Voraussetzung für die Eintragung ist, dass die Unternehmen ihre wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach bundesweit einheitlichen Standards nachgewiesen haben.
Die Eintragung in das amtliche Verzeichnis ist ein zweistufiges Verfahren:
In der ersten Stufe "Präqualifizierung" legen die Unternehmer definierte Nachweise, Dokumente und Eigenerklärungen zur Eignungsprüfung bzw. Präqualifizierung bei der unabhängigen Präqualifizierungsstelle vor. Für unsere IHK ist dies die PQ-Nord-Servicestelle. Deren Mitarbeiter betreuen Sie auch während der einjährigen Eintragungslaufzeit und informieren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Zertifikats über eine mögliche Verlängerung.
Die Präqualifizierung ist Voraussetzung für die zweite Stufe "Eintragung in das amtliche Verzeichnis“, die nach einer abschließenden Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer vorgenommen wird. Die Eintragung ins amtliche Verzeichnis ist ein Jahr gültig.
Anstelle der Übersendung vieler Dokumente und Erklärungen reicht durch die Eintragung ins amtliche Verzeichnis die Vorlage des Zertifikats.
Die Eignungsvermutung bezieht sich jedoch nur auf die hinterlegten Dokumente. Trotz Präqualifizierung können zusätzlich noch auftragsspezifische Geeignetheitsnachweise für den konkreten Auftrag verlangt werden.