Geschäfte online & offline

Impressumspflicht auf Websites

Einführung

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher sind auch hier gewisse Spielregeln zu beachten. Anbieter von geschäftsmäßigen Internetseiten dürfen nicht anonym bleiben; sie müssen sich zu erkennen geben. Durch die sog. Anbieterkennzeichnung, für die sich die Bezeichnung Impressum eingebürgert hat, sollen Internetnutzer erfahren, mit wem sie es zu tun haben. Leider kommt es nicht nur bei Unternehmensgründern, sondern auch bei etablierten Unternehmen zu formalen Fehlern im Impressum, die mit erheblichen Kosten verbundene anwaltliche Abmahnungen auslösen können. Der nachfolgende Artikel gibt einen Überblick über die Informationspflichten zur Anbieterkennzeichnung und zeigt anhand von Musterbeispielen, wie es richtig geht.

Geltungsbereich

Rechtsgrundlage für die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ist das Telemediengesetz (TMG). Das TMG gilt für Telemedien, d. h. für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die nicht Telekommunikation oder Rundfunk sind. Der Anwendungsbereich ist damit sehr weit gefasst und erstreckt sich auf wirtschaftliche Tätigkeiten, die - sei es über Abruf- oder Verteildienste – elektronisch in Form von Bild-, Text- oder Toninhalten zur Verfügung gestellt werden, wie z. B.
  • Online-Angebote von Waren und Dienstleistungen mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit (Angebote von Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- oder Börsendaten, Newsgroups, Chatrooms, elektronische Presse, Fernseh-/ Radiotexte, Teleshopping). Nach seinem Wortlaut gilt das TMG nur für Telemedien, die in der Regel gegen Entgelt angeboten werden. Daraus kann man aber nicht schließen, dass die Impressumspflicht für kostenlose Online-Angebote nicht gelten soll, da der Gesetzgeber mit dem TMG bei den Impressumspflichten keine inhaltlichen Änderungen beabsichtigt hat und kostenlose kommerzielle Angebote auch schon bisher ein Impressum aufweisen mussten,
  • Online-Dienste, die Instrumente zur Datensuche, zum Zugang zu Daten oder zur Datenabfrage bereitstellen (z. B. Internet-Suchmaschinen),
  • die kommerzielle Verbreitung von Informationen über Waren- oder Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post (z. B. Werbe-Mails).
Einzelheiten zu den Informationspflichten:
Anbieter von Telediensten haben folgende Informationen nach § 5 TMG für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten,
1. den Namen und die ladungsfähige Anschrift, unter der sie niedergelassen sind (die bloße Angabe des Postfachs reicht also nicht aus), bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) zusätzlich den oder die Vertretungsberechtigten. Letzteres gilt übrigens auch für eine OHG oder KG und auch für eine GbR. Das TMG stellt nämlich juristische Personen solchen Personengesellschaften gleich, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
2. Werden bei juristischen Personen Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht, ist das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen anzugeben.
3. Weiterhin müssen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und GmbHs, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, auf diese Tatsache hinweisen.

4. Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Inzwischen ergibt sich die Pflicht zur Angabe der Telefonnummer unmittelbar aus Art. 246a § 1 Abs. Nr. 2 EGBGB bzw.§ 2 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV, wenngleich dies auch nicht zwingend im Impressum erfolgen muss. Insoweit bietet es sich aber an, die Telefonnummer im Impressum mitzuteilen.
5. Bei einem erlaubnispflichtigen Gewerbe ist die Aufsichtsbehörde mit Anschrift anzugeben. Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde ist auch als Aufsichtsbehörde i. S. § 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG anzusehen (OLG Hamburg, Beschl. v. 03.04.2007 - 3 W 64/07). Von dieser Pflicht betroffen sind z. B. Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater, Immobilienmakler.
6. Ggf. ist das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossen-schaftsregister, in das das Unternehmen eingetragen ist und die entsprechende Registernummer anzugeben.
7. Bei reglementierten Berufen (das sind i. d. R. Freiberufler) sind anzugeben
  • die berufsständische Kammer, der sie angehören,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verleihen worden ist,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regeln und wie diese zugänglich sind.
8. Falls tatsächlich vorhanden, ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach
§ 27a Umsatzsteuergesetz oder eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c Abgabenordnung anzugeben.

Musterbeispiele (Anmerkungen sind am Ende des Artikels erläutert)

Beispiel 1: Einzelunternehmer (erlaubnisfreies Gewerbe)
Moritz Mustermann
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-online.de
Internet: www.xy-online.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
(Hinweis: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ im Fall eines Einzelunternehmers ist unzulässig, da irreführend.)

Beispiel 2: GbR (erlaubnisfreies Gewerbe)
Musterfrau und Mustermann GbR
vertreten durch die Gesellschafter Frau Petra Musterfrau und Herrn Moritz Mustermann
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-online.de
Internet: www.xy-online.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
(Hinweis: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ im Fall einer GbR ist unzulässig, da irreführend.)
Beispiel 3: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (erlaubnisfreies Gewerbe)
xy GmbH
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-gmbh.de
Internet: www.xy-gmbh.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Geschäftsführer: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
Beispiel 4: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (erlaubnisfreies Gewerbe):
xy UG (haftungsbeschränkt)
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-xy.de
Internet: www.xy-xy.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Geschäftsführer: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
Beispiel 5: Englische Limited (erlaubnisfreies Gewerbe):
xy Ltd.
xx ...Street
London XXXX xXX
United Kingdom
Phone: +44 221 000000
Fax: +44 221 000000
E-Mail: info@xy-ltd.uk
Director: Peter Muster
registered in England and Wales
Companies House: Company No. 123456789
Shopbetreiber: Zweigniederlassung Deutschland
Zweigniederlassung der xy Ltd.
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-gmbh.de
Internet: www.xy-gmbh.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Geschäftsführer: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
Beispiel 6: Offene Handelsgesellschaft (erlaubnisfreies Gewerbe)
xy OHG
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-ohg.de
Internet: www.xy-ohg.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Peter Muster und Franz Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000
Beispiel 7: Kommanditgesellschaft (erlaubnisfreies Gewerbe)
xy KG
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-kg.de
Internet: www.xy-kg.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000

Beispiel 8: GmbH & Co. KG (erlaubnisfreies Gewerbe)
xy GmbH & Co. KG
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-gmbh_und_co.de
Internet: www.xy-gmbh_und_co.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin:
xy GmbH, xystraße 1, 00000 xystadt
diese vertreten durch den Geschäftsführer: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
Beispiel 9: Aktiengesellschaft (erlaubnisfreies Gewerbe)
xy AG
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 511 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 511 000000
E-Mail: info@xy-ag.de
Internet: www.xy-ag.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Barbara Muster, Peter Muster, Fritz Muster (Vorstandsvorsitzender)
Vorsitzende des Aufsichtsrats: Bettina Muster
Beispiel 10: Gemischt gewerbliches Unternehmen (Handel mit zulassungspflichtigem Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung)
Autohaus xy-GmbH
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 4411 000000
E-Mail: info@xy-gmbh.de
Internet: www.xy-gmbh.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Geschäftsführer: Peter Muster
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR B 0000
für den handwerklichen Betriebsteil zuständige Kammer (s. Anm. 9):
Handwerkskammer Oldenburg, Theaterwall 32, 26122 Oldenburg
Berufsbezeichnung (nur erforderlich bei Gesundheitshandwerken, s. Anm. 12):
Handwerksmeister/-in ..., verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen (nur erforderlich bei Gesundheitshandwerken, s. Anm. 12):
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Beispiel 11: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Immobilienmakler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler, Wohnimmobilienverwalter)
Immobilienmakler Max Mustermann
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 511 00000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 511 00000
E-Mail: info@xy-mustermann.de
Internet: www.xy-mustermann.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Gewerbeerlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung erteilt
zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 4-6, 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 Fax 0441 2220-111
www.ihk-oldenburg.de
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34c Gewerbeordnung
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
(Hinweis: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ ist im Fall eines Einzelunternehmers unzulässig, da irreführend.)
Beispiel 12: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Versicherungsvertreter nach Registrierung)
Max Mustermann e. K.
Inhaber: Max Mustermann
Versicherungsvertreter
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441-100000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 00000
E-Mail: info@xy-mustermann.de
Internet: www.xy-mustermann.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000

Gewerbeerlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung als Versicherungsvertreter erteilt;
zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 4-6, 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 Fax 0441 2220-111
www.ihk-oldenburg.de
Berufsbezeichnung:
Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung; verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung- und -beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Hinweis 1: Das TMG sieht keine Verpflichtung vor, auch die Vermittlerregisternummer und die registerführende Stelle (DIHK) im Impressum aufzuführen. Diese Angaben müssen aber nach § 11 Abs. 1 VersVermV beim ersten Geschäftskontakt mit dem Kunden in Textform erfolgen. Daher wird empfohlen, im Internet-Impressum auch die Anschrift, Telefonnummer sowie die elektronische Adresse des Vermittlerregisters und die Registrierungsnummer anzugeben.
Hinweis 2: Versicherungsvermittler fallen nicht unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG genannten Richtlinien, dennoch wird aufgrund einer Einzelfallentscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.02.2010 - 103 O 25/10) empfohlen, Berufskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und Zugänglichkeit der berufsrechtlichen Regelungen mitzuteilen.
Hinweis 3: Sofern zusätzlich weitere Erlaubnisse bestehen, z. B. als Immobilienmakler nach § 34c GewO, ist zusätzlich die Aufsichtsbehörde für diese Tätigkeit anzugeben, vgl. Beispiel 11.
Hinweis 4: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ ist im Fall eines e. K. unzulässig, da irreführend.
Beispiel 13: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Finanzanlagenvermittler nach Registrierung)
Max Mustermann e. K.
Inhaber: Max Mustermann
Versicherungsvertreter
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 00000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 00000
E-Mail: info@xy-mustermann.de
Internet: www.xy-mustermann.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000
Gewerbeerlaubnis nach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung als Finanzanlagenvermittler erteilt, zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 4-6, 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 Fax: 0441 22 20-111
(Hinweis: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich ggf. die Aufsichtsbehörde und Berufskammer)
Berufsbezeichnung:
Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs .1 Gewerbeordnung; verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Hinweis 1: Das TMG sieht keine Verpflichtung vor, auch die Vermittlerregisternummer und die registerführende Stelle (DIHK) im Impressum aufzuführen. Diese Angaben müssen aber nach § 12 FinVermV beim ersten Geschäftskontakt mit dem Kunden in Textform erfolgen. Daher wird empfohlen, im Internet-Impressum auch die elektronische Adresse des Vermittlerregisters und die Registrierungsnummer anzugeben.
Hinweis 2: Finanzanlagenvermittler fallen nicht unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG genannten Richtlinien, dennoch wird aufgrund einer Einzelfallentscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.02.2010 - 103 O 25/10) empfohlen, Berufskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und Zugänglichkeit der berufsrechtlichen Regelungen mitzuteilen.
Hinweis 3: Sofern zusätzlich weitere Erlaubnisse bestehen, z. B. als Immobilienmakler nach § 34c GewO, ist zusätzlich die Aufsichtsbehörde für diese Tätigkeit anzugeben, vgl. Beispiel 11.
Hinweis 4: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ ist im Fall eines e. K. unzulässig, da irreführend.
Beispiel 14: Einzelunternehmer (erlaubnispflichtiges Gewerbe, hier: Immobiliardarlehensvermittlung nach Registrierung)
Max Mustermann e. K.
Inhaber: Max Mustermann
Immobiliardarlehensvermittler
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 00000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 00000
E-Mail: info@xy-mustermann.de
Internet: www.xy-mustermann.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000
Gewerbeerlaubnis nach § 34i Abs. 1 Gewerbeordnung als Immobiliardarlehensvermittler erteilt, zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer, Moslestr. 4-6, 26122 Oldenburg
Tel. 0441 2220-0 Fax: 0441 22 20-111
(Hinweis: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich ggf. die Aufsichtsbehörde und Berufskammer)
Berufsbezeichnung:
Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i Abs .1 Gewerbeordnung; verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34i Gewerbeordnung (GewO)
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Hinweis 1: Das TMG sieht keine Verpflichtung vor, auch die Vermittlerregisternummer und die registerführende Stelle (DIHK) im Impressum aufzuführen. Wir empfohlen trotzdem, im Internet-Impressum auch die elektronische Adresse des Vermittlerregisters und die Registrierungsnummer anzugeben.
Hinweis 2: (Honoar-) Immobiliardarlehensvermittler/-berater fallen nicht unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG genannten Richtlinien, dennoch wird aufgrund einer Einzelfallentscheidung des LG Berlin (Beschl. v. 11.02.2010 - 103 O 25/10) empfohlen, Berufskammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat der Verleihung und Zugänglichkeit der berufsrechtlichen Regelungen mitzuteilen.
Hinweis 3: Sofern zusätzlich weitere Erlaubnisse bestehen, z. B. als Immobilienmakler nach § 34c GewO, ist zusätzlich die Aufsichtsbehörde für diese Tätigkeit anzugeben, vgl. Beispiel 11.
Hinweis 4: Die Bezeichnung als „Geschäftsführer“ ist im Fall eines e. K. unzulässig, da irreführend.
Beispiel 15: reglementierte Berufe (hier: Apotheker/-in)
Giraffen-Apotheke Peter Muster e. K.
Inhaber: Peter Muster
Apotheker
xystraße 1
00000 xystadt
Telefon: +49 441 000000 (s. Anm. 4)
Telefax: +49 441 000000
E-Mail: info@xy-giraffen.de
Internet: www.xy-giraffen.de (s. Anm. 5)
Umsatzsteueridentifikationsnummer (s. Anm. 8): DE (Nummer)
Registergericht: Amtsgericht XYstadt
Registernummer: HR A 0000
Berufsbezeichnung: Apotheker/-in
Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Zuständige Aufsichtsbehörde und berufsständische Kammer:
Apothekerkammer Niedersachsen, An der Markuskirche 4, 30163 Hannover,
Tel.: 05 11/3 90 99 – 0, Fax: 05 11/3 90 99 – 36,
www.apothekerkammer-niedersachsen.de
Berufsrechtliche Regelungen:
a) Bundesrecht
- Gesetz über das Apothekenwesen
- Arzneimittelgesetz
- Bundes-Apothekerordnung
- Approbationsordnung für Apotheker
- Apothekenbetriebsordnung
Diese berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
b) Landesrecht / Satzungsrecht
- Kammergesetz für die Heilberufe, öffentlich zugänglich über das Niedersächsische
Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) www.nds-voris.de
- Berufsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, öffentlich zugänglich über die Homepage der Apothekerkammer Niedersachsen www.apothekerkammer-niedersachsen.de/rechtsvorschriften.php)

Umsetzung der Informationspflichten

Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass alle Informationen in deutscher Sprache, sowie deutlich lesbar erscheinen. Wichtig ist außerdem, dass alle Angaben auf einer Seite stehen und der Kunde sie von jeder Seite über einen Link mit einem Klick erreicht. Die Anbieterkennzeichnung muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Eine leichte Erkennbarkeit ist gegeben, wenn die Anbieterkennzeichnung an gut wahrnehmbarer Stelle steht und ohne langes Suchen auffindbar ist. Nicht ausreichend ist es aber z. B., wenn der Internetnutzer durch vier Bildschirmseiten scrollen muss und erst am unteren Seitenende den Link für die Anbieterkennzeichnung auffindet. Die Angaben sollten auch nicht in der Rubrik „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ erscheinen, wo ein ungeübter Nutzer sie nicht erwartet.
Eine unmittelbare Erreichbarkeit ist gegeben, wenn die erforderliche Information ohne wesentliche Zwischenschritte aufgerufen werden kann. Nach der BGH-Rechtsprechung (Urt. v. 20.07.2006 – I ZR 228/03) kann die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist, den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit zu stellen sind. In dem zu beurteilenden Fall war die Anbieterkennzeichnung unter dem Link „Kontakt“ und dem weiteren Link „Impressum“ zu erreichen. In Verkaufsplattformen, wie z. B. Ebay, gilt dasselbe für die Verweiskette „mich“ und „Impressum“.
Ständig verfügbar sind die Informationen, wenn sie jederzeit, d. h. über einen dauerhaft funktionstüchtigen Link aufgerufen werden können und mit den Standardeinstellungen gängiger Internetbrowser kompatibel sind. Von Seiten des Anbieters sollte der Ausdruck der Angaben ermöglicht werden.
Das Fehlen der Angaben kann als Ordnungswidrigkeit vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden. In der Praxis bedeutsamer sind jedoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, verbunden mit anwaltlichen Kostenrechnungen.

Anmerkungen

1. Zu den reglementierten Berufen gehören u. a. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, Gesundheitshandwerke.
2. Der Name einer natürlichen Person umfasst den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen. Die Kennzeichnungspflicht wird verletzt, wenn der Vorname fehlt oder abgekürzt wird. Durch Zusätze zum Namen darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine Eintragung im Handelsregister besteht; daher verbieten sich die Bezeichnungen „Geschäftsführer“ oder „Firma“(sofern kein e. K.). Pseudonyme können unter bestimmten Voraussetzungen auch genutzt werden.
3. Unter einer ladungsfähigen Anschrift i. S. d. §§ 253 Abs. 1, 130 Nr. 1 ZPO versteht man die postalische Adresse, an dem der Anbieter mittels einer festen Einrichtung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Eine Postfachadresse reicht daher nicht aus.
4. Die EuGH-Rechtsprechung (Urt. v. 16.10.2008 – Rs. C-298/07), wonach zwar die Telefonnummer nicht zwingend anzugeben ist, wenn eine nahezu gleichwertige Alternative angeboten wird (z. B. elektronisches Kontaktformular mit schnellen Antwortzeiten), ist insoweit überholt als Art. 246a Abs. 1 Nr. 2 EGBGB und § 2 Abs. 1 Nr. 2 DL-InfoV für Dienstleister die Angabe einer Telefonnummer in den meisten Fällen vorschreiben, wenngleich auch nicht zwingend im Impressum.
5. Ein Kontaktformular ist nicht ausreichend. Es muss eine E-Mail-Adresse genannt werden. Die Angabe der Internet-Domain ist dagegen nicht zwingend erforderlich.
6. Ist der Anbieter eine juristische Person (z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder Genossenschaft) oder eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z.B. GbR, OHG, KG), so sind zusätzlich auch die Vertretungsberechtigten mit vollständigem Vor- und Zunamen aufzuführen. Ein Hinweis „verantwortlich“ reicht nicht aus.
7. Ist der Dienstanbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, müssen der Name des Registers und die Registernummer angegeben werden. Das Vermittlerregister für Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler gehört nicht hierzu; nach § 11 Abs. 1 VersVermV, § 12 FinVermV muss die Angabe aber beim ersten Geschäftskontakt mit dem Kunden in Textform erfolgen.
8. Sofern vorhanden, ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a UStG oder Wirtschaftsidentifikationsnummer anzugeben. Die finanzamtsbezogene Steuernummer muss hingegen nicht angegeben werden.
9. Nur erforderlich, wenn Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, wie z. B. erlaubnis-pflichtige Gewerbe nach der Gewerbeordnung: Z. B. Pfandleiher, Bewachungsgewebe, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater; umstritten für zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A HandwO: Hinweis wird jedoch empfohlen.
10. Neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung ist auch der Staat anzugeben, in dem sie verliehen wurde.
11. Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. Dies kann z. B. durch einen Link auf die Textsammlung der berufsständischen Kammer erfolgen.
12. Zu den Gesundheitshandwerken zählen Augenoptiker, Hörgeräte-Akustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher.

Dieser Artikel soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Zur Verfügung gestellt wurde dieses Merkblatt von der IHK Hannover.