Produktsicherheit

CE-Kennzeichen

Was ist ein CE-Zeichen?

CE = Communautes Europeénnes = Europäische Gemeinschaften
Mit dem CE-Kennzeichen soll belegt werden, dass ein Produkt den Sicherheitsanforderungen gemäß geltender Richtlinien genügt.
Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Im Idealfall wird die Umsetzung der Richtlinien bereits während des Konzeptionsprozesses berücksichtigt, um Kostenerhöhungen und Zeitverluste durch teure Nacharbeiten und Konstruktionsänderungen am - fast - fertigen Produkt zu vermeiden.
Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen, es stellt vielmehr einen "Reisepass" für den freien Warenverkehr dar.

Was bekommt ein CE-Zeichen?

Die meisten Produkte (z. B. Maschinen, elektrische und elektronische Geräte, Spielzeug, Druckbehälter und -geräte, Medizinprodukte, Bauprodukte, persönliche Schutzausrüstungen etc.), die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen bestimmten Sicherheitsbestimmungen (CE-Richtlinien) und somit der CE-Kennzeichnungspflicht. Dies gilt auch innerhalb Deutschlands. Außerdem muss eine so genannte Konformitätserklärung erstellt werden (Muster als Download). Produkte, für die keine entsprechende Richtlinie existiert, dürfen das CE-Kennzeichen nicht tragen.
Handelt es sich um ein Bauteil oder eine Komponente zu einem Produkt, das unter eine CE-Richtlinie fällt, so muss eine Herstellererklärung (Muster als Download) abgegeben werden; ein CE-Zeichen wird nicht angebracht.
Das CE-Zeichen muss auf dem Produkt angebracht werden, bevor es erstmals in Verkehr gebracht wird.

Wer bringt das CE-Zeichen an?

Der Hersteller oder dessen Vertreter in der Europäischen Union, zum Beispiel der Importeur, bringt das CE-Kennzeichen in Eigenverantwortung am Produkt an. Hersteller ist derjenige, der das Produkt zum ersten Mal in den Handel bringt. Nur bei speziellen Produkten geht diesem Verfahren eine Baumusterprüfung oder andere Prüfung durch eine zugelassene Stelle voraus.

CE-Tool

Harmonisierte Normen spielen eine große Rolle in Zusammenhang mit der Produktsicherheit und CE-Kennzeichnung. Während Hersteller die damit verbundenen Maßnahmen häufig in ihren Entwicklungsprozess integriert haben, sind unzählige – insbesondere kleinere – Importeure und sogenannte Quasi-Hersteller (Verkauf von Produkten unter eigenem Label) immer wieder mit veralteten oder unvollständigen EU-Konformitätserklärungen konfrontiert. Hieraus ergeben sich unter anderem Bußgeld-, Rückruf- sowie Haftungsrisiken. Die Angabe veralteter harmonisierter Normen kann ein Indiz für weitergehende Defizite im Kontext der Produktsicherheit sein. Durch Überprüfung der „Aktualität“ angegebener harmonisierter Normen mit Hilfe des CE-Tools können Unternehmen ohne tiefergehende Expertise in der komplexen Thematik ermitteln, ob Handlungsbedarf besteht und bei Bedarf zielgerichtet weiterführende Informations- und Beratungsangebote nutzen.

CE-Sprechtag

Fragen rund um das Thema CE-Kennzeichnung können Sie in einem vertraulichen Einzelgespräch (45 Min.) mit einem Experten besprechen.
Termine für CE-Sprechtage in 2024: