Gründung und Förderung
Öffentliche Förderungen
- Neues Förderprogramm: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
- Förderung für gewerbliches Schnellladen
- Fristablauf 30. September 2024: Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen
- Bewilligungsstelle für Coronahilfen beginnt mit Rückforderungen
- Kfw und NBank
- MikroSTARTer
- Förderdatenbank des Bundes
- Förderprogramme der kreisfreien Städte und Landkreise
Neues Förderprogramm: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Ab dem 01.11.2024 wird die KfW gemeinsam mit den Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge anbieten. Dieser wird die Nachfolge des seit 01.01.2023 eingestellten Produktes ERP-Kapital für Gründung übernehmen.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und jungen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Das Besondere daran ist, dass die Hausbank durch eine 100%ige Haftungsfreistellung von den Kreditrisiken entlastet wird. Dies kann die Finanzierbarkeit eines Vorhabens deutlich erleichtern.
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Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge bietet eine zinsgünstige Möglichkeit zur Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen und jungen Unternehmen, die weniger als fünf Jahre geschäftstätig sind. Das Besondere daran ist, dass die Hausbank durch eine 100%ige Haftungsfreistellung von den Kreditrisiken entlastet wird. Dies kann die Finanzierbarkeit eines Vorhabens deutlich erleichtern.
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Förderung für gewerbliches Schnellladen
Unternehmen können seit dem 3. Juni 2024 wieder eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten. Jetzt noch die Gelegenheit nutzen: Die Antragstellung ist noch bis einschließlich 1. November 2024 möglich. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an das Transport- und Logistikgewerbe, an Handwerksbetriebe sowie alle weiteren Flottenanwender. Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs und sind zugleich ein wichtiger Hebel, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Für den Förderaufruf des BMDV wurden 2024 zusätzliche 150 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bis jetzt konnten im Rahmen des Förderangebots bereits Anträge für die Errichtung von insgesamt über 11.000 neuen Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50kW bewilligt werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von der Förderung, rund zwei Drittel der bewilligten Förderanträge begünstigt KMU. Bis zu 40 % der Kosten können sie als Anteilsfinanzierung erhalten.
Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeglicher Größe und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist das Forschungszentrum Jülich, Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur der NOW GmbH koordiniert als wissenschaftlich-technischer Programmbegleiter die Fördermaßnahme.
Weiter Informationen zur Förderung und Antragstellung finden Sie hier.
Fristablauf 30. September 2024: Jetzt Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen einreichen
Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.
Bewilligungsstelle für Coronahilfen beginnt mit Rückforderungen
Die Bewilligungsstelle erlässt in Kürze für alle vorläufig bewilligten Anträge, für die keine vollständige Schlussabrechnung eingereicht oder durch prüfende Dritte keine Fristverlängerung beantragt wurde, einen Schlussbescheid mit der vollständigen Rückforderung der gewährten Corona-Hilfen.
Informieren Sie sich im Zweifel, ob die Schlussabrechnung oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 von Ihrer prüfenden Dritten oder Ihrem prüfenden Dritten eingereicht wurde.
Informieren Sie sich im Zweifel, ob die Schlussabrechnung oder gegebenenfalls eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2024 von Ihrer prüfenden Dritten oder Ihrem prüfenden Dritten eingereicht wurde.
Kfw und NBank
NBank (Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützen Unternehmen bei Gründungs- und Investitionsvorhaben.
Die aktuellen Konditionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie auf der KfW-Website einsehen. In der Übersicht wird auch das „Gültig ab“-Datum zu den einzelnen Zinssätzen ausgewiesen. Für Rückfragen ist das Infocenter der KfW-Bankengruppe unter 0800 539 9001 (Infocenter Unternehmensfinanzierung) erreichbar.
Die aktuellen Konditionen der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen - NBank sind in den jeweiligen Förderprogrammen auf der Seite der NBank abrufbar. Für Fragen ist das Infocenter der NBank von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0511 30031 333 erreichbar.
Sie benötigen Beratung?
Wir bieten regelmäßige Finanzierungssprechtage mit Experten der NBank an. Die Teilnahme an dem ca. 45-minütigen Gespräch ist kostenfrei.
MikroSTARTer
Das Darlehen MikroSTARTer Niedersachsen wird direkt von der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank) ohne Einschaltung einer Hausbank vergeben. Das Programm richtet sich an Existenzgründer und Unternehmen, die nicht älter als fünf Jahre sind. Gefördert werden außer Voll- und Teilzeitgründungen auch Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Zum Programm
Förderdatenbank des Bundes
Einen guten Überblick über die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung bietet die Förderdatenbank des Bundes beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Sie informiert über die aktuellen Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. Die Datenbank enthält die vollständigen Richtlinientexte sowie zusätzliche Informationen.
Förderprogramme der kreisfreien Städte und Landkreise
Informationen über die Förderprogramme der jeweiligen kreisfreien Städte und Landkreise im IHK-Bezirk können direkt bei den Wirtschaftsförderungen abgerufen werden. Die Plattform "regisonline" bietet für die Recherche eine Übersicht über die Ansprechpartner bei den Wirtschaftsförderern.