Gründung
Selbstständigkeit als Nicht-EU-Bürger
Ausländische Staatsbürger, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und die zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland einreisen wollen, müssen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bereits vor der Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die Anträge werden von dort an die in Deutschland zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.
Hält sich die Person bereits in Deutschland auf und beabsichtigt eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, so ist der Antrag direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zu stellen.
Hält sich die Person bereits in Deutschland auf und beabsichtigt eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, so ist der Antrag direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland zu stellen.
Weitere Informationen:
Einfach Gründen in Deutschland (deutsch/englisch)
Existenzgründung durch Migranten (deutsch)
Einfach Gründen in Deutschland (deutsch/englisch)
Existenzgründung durch Migranten (deutsch)