Geschäfte weltweit
Konfliktmineralien-VO der EU
Mit der EU-VO sind für EU-Importeure sogenannter Konfliktmineralien - Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold (3TG) - weitgehende Sorgfalts- beziehungsweise Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich. Sie sollen die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten eindämmen.
Diese 3TG-Mineralien werden in alltäglichen Erzeugnissen wie Mobiltelefonen, Autos und Schmuck verwendet.
Für Verbraucher ist es schwierig, Auskunft darüber zu erhalten, ob mit einem Erzeugnis, das sie gekauft haben, Gewalt, Menschenrechtsverletzungen oder sonstige Straftaten im Ausland finanziert werden.
Die Verordnung sieht vor, dass europäische Importeure von 3TG ein Risikomanagement implementieren müssen und dieses durch ein 3rd Party Audit überprüft wird.
In Deutschland wird die Überprüfung von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) durchgeführt. Die EU-Verordnung orientiert sich dabei an den Due-Diligence-Richtlinien der OECD.
Merkblätter und nützliche Links
- Merkblatt zur EU-Konfliktmineralien-Verordnung (ein gemeinsames Merkblatt von DIHK, BDI, VCI und WV Metalle)
- Europäische Kommission: Wissenswertes über die Verordnung
- Beim Handel mit den USA ergänzend: Dodd-Frank Act und „Konfliktmineralien“ Umgang mit Offenlegungspflichten entlang der Lieferkette (ein gemeinsames Merkblatt von DIHK, BDI, WVM, BGA, ZVEI und SPECTARIS).