#WirtschaftHilft der Ukraine

Rebuilding Ukraine

Messe „ReBuild Ukraine“ 2024 in Warschau

Es handelt sich um eine Austauschplattform für Wiederaufbauprojekte, Baumaterial, Technologien, Ausrüstung und Investitionsprojekte. Ziel der Messe ist, lokale Behörden und Kommunen mit Geldgebern und der Industrie zu vernetzen. Im November 2024 wird die 3. Ausgabe dieser Messe in Warschau anlaufen. Erste Informationen zur “Rebuild Ukraine 2024” stehen bereit.

Plattform Wiederaufbau Ukraine

Die von der Bundesregierung geschaffene Plattform Wiederaufbau Ukraine (ukraine-wiederaufbauen.de) soll deutsches Engagement für Wiederaufbau in der Ukraine verstärken.

Ausschreibungsdatenbank der GTaI

Es handelt sich um eine Projekt-Datenbank mit Ausschreibungen für Wiederaufbauprojekte in der Ukraine , die überwiegend von internationalen Geberorganisationen finanziert werden. Suche (gtai.de)

Leitfaden der Investitionsförderagentur UkraineInvest

Potentielle Investoren erhalten einen Überblick zu den avisierten Maßnahmen des Wiederaufbaus der Infrastruktur. Enthalten sind außerdem Informationen zu wirtschaftlichen Kenndaten und Sektoren, finanziellen Anreizen, dem Finanzierungshintergrund vieler Maßnahmen sowie Geschäftsmöglichkeiten. Die Publikation ist in Englisch und Ukrainisch unter “Guide: Rebuilding Ukraine with Private Sector” downloadbar.

Investitionsgarantien des Bundes

Über Anträge wird auf Basis der jeweiligen Risikosituation im Einzelfall entschieden.
Bereits bestehende Investitionsgarantien sichern Investoren und finanzierende Banken auch weiterhin gegen politische Risiken in der Ukraine ab. Mehr dazu im Halbjahresbericht zu Investitionsgarantien des BMWK.

Unterstützungsprogramme für deutsche Unternehmen

Mit einem Maßnahmenpaket unterstützt die Bundesregierung weiterhin Unternehmen, die von den Sanktionen oder Geschehnissen des Krieges betroffen sind:

Sachspenden für die Ukraine

Weitere Informationen hierzu von Aktion Deutschland Hilft.
Hinweise zur Zollabwicklung von Hilfslieferungen:
  1. Standardzollanmeldung
    Die Generalzolldirektion hat bestätigt, dass Hilfslieferungen in die Ukraine grundsätzlich im üblichen zweistufigen Ausfuhrverfahren elektronisch anzumelden sind. Das bedeutet: Alle Waren einer Hilfslieferung sind zuvor in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausfuhrzollstelle elektronisch in das zweistufige Ausfuhrverfahren zu überführen (1. Stufe). Anschließend sind die Waren bei den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen zur Ukraine zum Ausgang zu stellen (2. Stufe).
  2. Vereinfachung Sammelnummern
    Hilfslieferungen umfassen in der Regel unterschiedlichste Warenarten, für die normalerweise die jeweils einschlägigen, unterschiedlichen Zolltarifnummern in die Zollanmeldungen einzutragen sind. Um diesen Prozess zu vereinfachen, können Unternehmen in der Zollanmeldung verschiedene Güter (z.B. Nahrungsmittel, Hygieneartikel, Medikamente) in einer gemeinsamen Zolltarifnummer (sogenannte Sammelnummer) zusammenfassen. Die entsprechende Zolltarif-Sammelnummer lautet 9919 0000 und umfasst „für Organisationen der Wohlfahrtspflege bestimmte Waren und für Katastrophenopfer bestimmte Waren“. Eine Genehmigung durch das Statistische Bundesamt ist für die Verwendung dieser Sammelnummer nach Auffassung der DIHK nicht erforderlich. Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, sind hiervon ausgenommen.
    Bei nicht kommerziellen Hilfslieferungen, die kommerziellen Lieferungen beilgelegt werden („Mischsendungen“), empfehlen wir im zweistufigen Ausfuhrverfahren zwei getrennte Zollanmeldungen abzugeben. Zudem empfehlen wir, getrennte Packstücke zu verwenden, einmal für den kommerziellen Teil der Sendung und einmal für den nicht kommerziellen Hilfsgüterteil der Sendung. Dies hilft dem Zoll sowohl bei der Anmeldung bei der Ausfuhrzollstelle in Deutschland als auch bei der Abfertigung an der Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze, die Waren schneller zu identifizieren und zuzuordnen.
    Weitere Informationen zur Verwendung von Sammelnummern finden Sie im Warenverzeichnis für den Außenhandel 2022 von DESTATIS im Kapitel 99.
  3. Hilfslieferungen bis 1.000 Euro bzw. 1.000 kg
    Die GZD weist darauf hin, dass Hilfslieferungen (kommerzieller und nicht kommerzieller Art) gemäß Artikel 137 (1) b) UZK-DA alternativ auch im einstufigen Ausfuhrverfahren direkt an der Ausgangszollstelle (z. B. Polen) mündlich zur Ausfuhr angemeldet und gestellt werden können. Dort sind auch Informationen des polnischen Zolls zur Abwicklung von Hilfslieferungen hinterlegt.
  4. Hilfslieferungen von über 1.000 Euro bzw. 1.000 kg
    Die EU-Kommission (DG TAXUD) weist darauf hin, dass gemäß Artikel 137 (1) a) UZK-DA mündliche Zollanmeldungen für nicht kommerzielle Hilfslieferungen (Spenden etc.) auch über 1.000 Euro/1.000 kg direkt an den Ausgangszollstellen an den EU-Außengrenzen im einstufigen Verfahren möglich sind. DG TAXUD hat mitgeteilt, dass über diese Regelung auch die anderen Mitgliedstaaten informiert werden.
    Damit die mündliche Ausfuhranmeldung an den Ausgangszollstellen der EU-Grenzen mit der Ukraine möglichst reibungslos abgewickelt werden kann, ist eine Aufstellung über die Waren der Hilfslieferungen vorzulegen. Es ist jedoch zu beachten, dass Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, von der mündlichen Zollanmeldung gemäß Artikel 142 c) UZK-DA ausgenommen sind.

Geldspenden für die Ukraine

Der Norddeutsch Ukrainische Hilfsstab hat eine Liste von Spendenkonten zusammengestellt.
Das DZI Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen überprüft die Seriosität von Hilfseinrichtungen und hat eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von geprüften Organisationen zusammengestellt, die sich um notleidende Menschen in oder aus der Ukraine kümmern und das DZI Spenden-Siegel tragen. Die Liste und weitere Informationen finden Sie hier: DZI: Spenden für Bedürftige in der Ukraine und auf der Flucht.