Geprüfte Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, insbesondere in ambulanten, stationären und teilstationären Einrichtungen, Organisationen, Institutionen und Verbänden oder sind selbständig tätig. Sie lösen eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Führung, Organisation und Kontrolle unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.

Verordnung

Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Die Berufspraxis muss im Sozial- oder Gesundheitswesen erworben sein.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der Oldenburgischen IHK.

Anmeldefristen

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.

Vorbereitungslehrgänge

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).