Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Meister für Kraftverkehr
Weiterbildungsprofil – Was sind die Aufgaben vom Meister für Kraftverkehr? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Informationen zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters für Kraftverkehr/einer Geprüften Meisterin für Kraftverkehr gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird regelmäßig im Frühjahr und Herbst angeboten. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar und 10. Juli des Jahres.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 225,00 Euro je Prüfungsteil und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge