Geprüfte Meister/-in für Kraftverkehr
Geprüfte Meister für Kraftverkehr sind qualifiziert, in Betrieben unterschiedlicher Größe in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern des Personen- und Güterkraftverkehrs Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in Transport und Verkehr, auf neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, der Personalführung und der Personalentwicklung einzustellen sowie den organisatorisch-technischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Verordnung
Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen. Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Grundlegende Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen (inkl. Fachgespräch mit Präsentation)
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Nummer 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (AdA) muss vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch mit Präsentation) nachgewiesen werden. Der Nachweis kann mit der Anmeldung zur Prüfung hochgeladen werden.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.
Prüfungsgebühren
Anmeldefristen
Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.
Vorbereitungslehrgänge
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).