Fortbildungsprüfungen

Geprüfte Poliere

Weiterbildungsprofil
Was sind die Aufgaben von Geprüften Polieren? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann, und danach eine einschlä- gige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbil- dungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbil- dungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer Geprüften Polierin im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder einer Werkpolierin nach Anlage 1 oder eine an- dere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird nicht regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der nächsten Termine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 450,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf unsere IHK-Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.