Fortbildungsprüfungen

Geprüfte Industriemeister Kunststoff

Weiterbildungsprofil – Was sind die Aufgaben von Industriemeistern - Kunststoff? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Informationen zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1)    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. 
(2)    Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. 
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff  gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird nicht regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der nächsten Termine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 225,00 Euro je Prüfungsteil und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf unsere IHK-Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.