Geprüfte Industriemeister/-in Elektrotechnik
Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“, „Betriebserhaltung Infrastruktur“ sowie „Fertigung und Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Verordnung
Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.
Informationen zur Prüfung
Die Prüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen. Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen (inkl. Fachgespräch mit Präsentation)
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Elektrotechnik gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (=Fachgespräch) zu erbringen.
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Verordnung.
Prüfungsgebühren
Anmeldefristen
Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.
Vorbereitungslehrgänge
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Abschluss finden Sie auf der Seite der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung gGmbH.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).