Fortbildungsprüfungen
Geprüfte Baumaschinenmeister
Weiterbildungsprofil
Was sind die Aufgaben von Geprüften Baumaschinenmeistern? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1) Zur Prüfung ist zugelassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens 5 Jahre beträgt, oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss in Tätigkeiten auf Baustellen oder in Reparaturwerkstätten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Baumaschinenmeister dienlich sind.
(3) Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird nicht regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der nächsten Termine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 450,00 € und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge