Fortbildungsprüfungen

Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogen

Was sind die Aufgaben von Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1)    Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. einen Abschluss in einem anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis oder 
  2. in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis  
und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
(2)   Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben sowie zu fachlichen Tätigkeiten der Ausbildungsberufe des Absatzes 1 haben.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird nicht regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der nächsten Termine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 580,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf unsere IHK-Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.