Fortbildungsprüfungen

Gepr. Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation

Projektorganisation, effizientes Management, E-Business und die zunehmende Internationalisierung bestimmen das Fortbildungsprofil „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation“.
Die „Büro-Profis" können in allen Branchen und Wirtschaftszweigen eingesetzt werden und beschäftigen sich mit umfassenden Büroleitungstätigkeiten. Sie nutzen betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und setzen ihre Aufgaben und Projekte eigenständig und teamorientiert um. Zu ihren Tätigkeiten gehören ebenso die Optimierung der Qualität von Arbeitsprozessen und die Unterstützung der Führungsebene. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Gepr. Fachwirt für Büro- und Projektorganisation” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Büro und Projektorganisation“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

An der Prüfung können Sie teilnehmen, wenn
  • Sie eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation/einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei gleichgewichtig aufeinander abgestimmten, daraus abgeleiteten, offenen Aufgabenstellungen durchgeführt. Die Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  1. Koordinieren von Entscheidungsprozessen im Rahmen betrieblicher Organisationsstrukturen
  2. Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen
  3. Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld
  4. Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld
Zum Bestehen der schriftlichen Prüfung muss das Endergebnis der beiden Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte betragen. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 450,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge