Fortbildungsprüfungen
Diätköche
Weiterbildungsprofil
Was sind die Aufgaben von Diätköchen? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Informationen zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf Koch/Köchin und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dem Berufsfeld Ernährung und Hauswirtschaft zugehörigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis gemäß Abs. 1 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben einer Diät-köchin/eines Diätkochs gemäß § 1 Abs. 2 haben.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird nicht regelmäßig angeboten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bezüglich der nächsten Termine.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 450,00 Euro und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 313 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge