Fortbildungsprüfungen

Gepr. Betriebswirt/-in (VO 2016)

Geprüfte Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsfortbildungsprüfung zum Fachwirt oder Fachkaufmann oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist oder 
  2. eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine anschließende mindestens dreijährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet worden sein, die der beruflichen Qualifikation eines Geprüften Betriebswirts/einer Geprüften Betriebswirtin nach § 1 der Verordnung dienlich sind.
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betriebliche Leistungsprozesse,
  2. Führung und Management im Unternehmen,
  3. Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.

Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch

Im dritten Prüfungsteil „Projektarbeit und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch“ wird eine praxisorientierte Projektarbeit mit kaufmännischem Hintergrund erstellt und ein Fachgespräch durchgeführt. Die Prüfung des dritten Teils darf erst nach erfolgreichem Ablegen des ersten und zweiten Teils durchgeführt werden. Mit dem dritten Prüfungsteil soll spätestens ein Jahr nach dem letzten erfolgreichen Abschluss der ersten beiden Prüfungsteile begonnen werden.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).