Fortbildungsprüfungen

Gepr. Betriebswirt/-in (VO 2020) Master Professional in Businessmanagement

Der Karriereweg über die praxisorientierte Fortbildung zum „Gepr. Betriebswirt/-in“ knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten und der einschlägigen Berufserfahrung des IHK-Fachwirtes an. Dieses, mit der Methodik und dem In­halt auf die Qualifikation der Teilnehmer/-innen und auf die Anforderungen der Wirt­schaft abgestimmte Aufbaukonzept stellt eine echte Alternative zum Studium an einer Hochschule dar und ist einer der anspruchsvollsten Abschlüsse der höheren Berufsbildung.
Geprüfte Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.

Neue Verordnung

Am 24. Dezember 2020 ist eine neue Verordnung in Kraft getreten.

Allgemeine Informationen

In Deutschland gibt es zahlreiche Betriebswirte-Abschlüsse, wie zum Beispiel den Geprüften Betriebswirt IHK, staatlich geprüften Betriebswirt, Betriebswirt VWA, Bankbetriebswirt, Sparkassenbetriebswirt und viele weitere. Daraus ergeben sich oftmals Irritationen, da hinter dem Betriebswirt-Abschluss etwas anderes erwartet wird. Ausschließlich der IHK-Betriebswirt befindet sich auf DQR-Niveau 7 (Master-Ebene).

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule (staatlich gepr. Betriebswirt/-in) und nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss erworbene mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung genannten Aufgaben haben.
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
  1. Schriftlichen Prüfungsteil
  2. Mündlicher Prüfungsteil
  3. Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereiche:
  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.

Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert. Grundlage ist das Musterunternehmen „ABC Mittelstand-Holding AG”.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Level B, konkret Niveau B2 (Selbstständige Sprachverwendung). Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht vorgesehen.
Für das Bestehen dieses Prüfungsteils muss jede Aufgabenstellung mit mindestens 50 Punkten (= ausreichend) bewertet worden sein.

Mündlicher Prüfungsteil

Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche (§ 4) wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt (Teilnahme ist ausreichend) sein.
Der mündliche Prüfungsteil ist nur durchzuführen, wenn der schriftliche Prüfungsteil abgelegt (Teilnahme) wurde. Er ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils abzulegen. Bei Überschreiten dieser Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.

Projektbezogener Prüfungsteil

Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
  1. schriftlichen Projektarbeit
  2. einer Präsentation und
  3. einem projektarbeitsbezogenes Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar bzw. 10. Juli des Jahres.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).