Ausbildung

Ausbildung im Ausland

Auszubildende können während ihrer Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland gehen. Wenn Unternehmen ihren Nachwuchs in die große weite Welt schicken wollen, tauchen häufig Fragen auf:
  • Wie ist ein Auslandsaufenthalt vertraglich geregelt?
  • Wer zahlt die Ausbildungsvergütung weiter?
  • Wer übernimmt die Reisekosten?
  • Muss der Auslandsaufenthalt der IHK gemeldet werden?
  • Wie verhält es sich mit der Berufsschule?
  • Muss der Azubi auch im Ausland ein Berichtsheft führen?
  • Wie ist der Azubi im Ausland versichert?
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des DIHK

Infoportal zu Auslandsaufenthalten

Mit dem neuen Portal “Auslandsberatung-Ausbildung.de” bündelt das BIBB Informationen für Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und Kammern.
Das Angebot der Nationalen Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) bietet den Nutzern einen Überblick über Chancen und Rahmenbedingungen eines Auslandspraktikums während der Ausbildung. Ergänzt werden diese mit Planungshinweisen und Praxistipps. Das Portal bietet eine umfassende Orientierung für Betriebe und Schulen, die Auszubildenden einen Auslandsaufenthalt anbieten möchten.

Gesetzlicher Rahmen

Im Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist gesetzlich verankert, dass Unternehmen ihre Auszubildenden ohne Anerkennungsverfahren für einen Teil der Ausbildung ins Ausland schicken können, wenn dies dem Ausbildungsziel dient (§ 2 Abs. 3 BBiG).
Die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte sollten im Wesentlichen dem entsprechen, was in der deutschen Ausbildung vermittelt wird, auch wenn zusätzlich noch Sprachkenntnisse oder sonstige zusätzliche Kompetenzen hinzukommen. Der Auszubildende hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf, Teile der Ausbildung im Ausland zu verbringen.
Die Gesamtdauer eines Auslandsaufenthalts soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten. Anrechnungen bzw. Verkürzungen der Ausbildungszeit nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Beispiel: Bei einer dreijährigen Berufsausbildung ist ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt möglich. Theoretisch können auch mehrere Auslandsaufenthalte bis zu dieser Gesamtdauer erfolgen.

Vertragliche Regelung

Jeder Auslandsaufenthalt muss als Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte in den Ausbildungsvertrag – ggfs. auch nachträglich – mit aufgenommen werden. Es empfiehlt sich außerdem einen Vertrag zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Betrieb sowie dem Auszubildenden zu schließen.
Weitere Information: Vertragsmuster

Ausbildungsvergütung

Die Pflicht zur Zahlung der Ausbildungsvergütung bleibt auch während eines Auslandsaufenthaltes bestehen. Es kann mit dem aufnehmenden Betrieb vereinbart werden, dass dieser einen Teil der Vergütung übernimmt. Verantwortlich für die Zahlung der Ausbildungsvergütung bleibt der Ausbildungsbetrieb als Vertragspartner des Auszubildenden.

Reisekosten

Die Reise- und Unterbringungskosten müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden. Es besteht die Möglichkeit über verschiedene Förderprogramme Zuschüsse zu erhalten.

Informationspflicht

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet jeden Auslandsaufenthalt der zuständigen IHK anzuzeigen. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen muss ein Ausbildungsplan mit der IHK abgestimmt werden.

Freistellung Berufsschule

Der Auszubildende muss eine Freistellung bei der Berufsschule beantragen. In den Ländern gibt es dazu unterschiedliche Regelungen. Im Ausland muss keine vergleichbare Berufsschule besucht werden, der Auszubildende ist aber dazu verpflichtet den versäumten Berufsschulstoff selbständig nachzuarbeiten.

Ausbildungsnachweis/Berichtsheft

Die Pflicht zur Führung eines Berichtsheftes besteht auch im Ausland fort.

Versicherung

Werden Auszubildende im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes ins Ausland entsendet, besteht innerhalb der EU der Schutz der deutschen Sozialversicherungen in der Regel weiter.
Für Länder außerhalb der EU gilt dies nur, wenn ein entsprechendes Abkommen mit Deutschland besteht. Der Ausbildungsbetrieb muss einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen, um sich die Entsendung und die Geltung für das jeweilige Land bescheinigen zu lassen.
Bei Entsendungen von EU-Staatsangehörigen, die in ein Land des europäischen Wirtschaftsraumes entsandt werden, ist dies das Formular A 1. Bei einer Entsendung in ein nicht-europäisches Land bzw. bei der Entsendung eines Nicht-Eu-Bürgers gilt das Formular E 101. Die Anträge sowie Informationen über die einzelnen Länder finden Sie auf der Internetseite der DVKA.
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss von zusätzlichen Versicherungen, da z.B. ein Krankenrücktransport nicht durch Regelleistungen abgedeckt wird. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihren Versicherungsträgern beraten. Die Berufsgenossenschaft sollte zudem über den Auslandsaufenthalt informiert werden.

Förder- und Ausbildungsmöglichkeiten

Berufsausbildung in Hong Kong

Die Außenhandelskammer in Hong Kong bietet jungen Menschen die Möglichkeit, eine Berufsausbildung vor Ort durchzuführen. Das Angebot richtet ist auf folgende Berufsbilder ausgerichtet:
  • Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
  • Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
  • Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement
Die Sprachvorteile (in den Betrieben vor Ort wird vorwiegend Englisch gesprochen), die verkürzte Ausbildung (2 Jahre), welche durch kleine Klassen intensiver gestaltet werden kann, und nicht zuletzt der Erfahrungswert, in Hongkong am Geschäftsgeschehen einer der größten Handelsmetropolen der Welt teilnehmen zu können, erhöhen den Gesamtwert dieser Ausbildung und bieten dem erfolgreichen Absolventen erhebliche Vorteile beim Einstieg in das internationale Berufsleben.

Zu den Ausbildungsunternehmen in Hong Kong zählen international tätige Unternehmen wie Lidl, Tchibo, BASF, Hellmann Worldwide und Hamburg Süd ebenso wie Niederlassungen kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Standort Hong Kong als...
  • Eingangstor zu China und den umliegenden asiatischen Märkten
  • das zweitgrößte Finanzzentrum Asiens
  • größter Frachtflughafen der Welt
  • beliebter Standort für "Asia Headquarters" deutscher und internationaler Unternehmen
Wer kann sich bewerben?
  • Jeder, der über einen Realschulabschluss, Abitur oder Mittlere Reife verfügt und gute Englischkenntnisse mitbringt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der German Industry and Commerce Ltd. (GIC)

Erasmus +

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport. Im Zentrum des neuen EU-Programms steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit.
Das Programm unterstützt Praktika im Ausland u.a. für Auszubildende und Studierende.
Bei einem Erasmus+-Praktikum im Ausland können Sie nicht nur Ihre Kommunikations-, Sprach- und interkulturellen Kenntnisse verbessern, sondern auch die von zukünftigen Arbeitgebern geschätzten „Soft Skills“ erwerben und Ihren Unternehmergeist entwickeln
Weitere Informationen: Erasmus+

Europass

Berufliche Auslandserfahrungen können von jungen Menschen mit dem Europass dokumentiert werden.
Personalverantwortliche können die Auswahl ihres Personals erleichtern, wenn sie bei Bewerbungen den EUROPASS verlangen. Der Vergleich der Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber fällt leichter, wenn einheitlich gestaltete Lebensläufe vorliegen und z. B. die Kenntnisse der erworbenen Fremdsprache differenziert beurteilt werden können. Nicht nur für Unternehmen, die international tätig sind, bieten diese Unterlagen Vorteile - auch im nationalen Bewerbungsverfahren schaffen sie Transparenz bei der Bewerberauswahl.
Fünf Einzeldokumente stehen zur Verfügung:
  • EUROPASS-Lebenslauf (zur Präsentation der Bildungs- und Berufsbiografie)
  • EUROPASS-Sprachenpass (für eine international einheitliche und differenzierte Beurteilung der Sprachkenntnisse)
  • EUROPASS-Mobilität (dient zur Dokumentation des Auslandsaufenthaltes)
  • EUROPASS-Diploma Supplement (für mehr Transparenz bei europäischen Hochschulabschlüssen)
  • EUROPASS-Zeugniserläuterung (für mehr Transparenz bei europäischen Berufsabschlüssen).
Die wichtigsten Vorteile sind, dass berufliche Auslandserfahrungen nach einem standardisierten Muster genau aufgeführt werden können.
Gleichzeitig macht der EUROPASS auch Arbeits- und Bildungsaufenthalte von Beschäftigten und Auszubildenden in Europa vergleichbar. So werden beispielsweise europaweit sehr unterschiedliche Arbeitszeugnisse durch ein einheitliches Kompetenzprofil ergänzt.
Der EUROPASS selbst ist eine Mappe, in die die oben genannten fünf Elemente eingelegt werden können. Dazu gehören das Standardmuster eines europäischen Lebenslaufs und eine Übersicht, in die der Beschäftigte seine Fremdsprachenkenntnisse präzise eintragen kann.
Außerdem erklärt ein "Diploma Supplement" den Universitätsabschluss sowie das Hochschulwesen des jeweiligen Landes. Das fünfte Element des EUROPASSES ist die so genannte Zeugniserläuterung. Sie stellt jedes einzelne Profil aller europäischen Berufsbildungsabschlüsse in Aus- und Weiterbildung dar. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will diese Erläuterungen für die deutschen Abschlüsse in naher Zukunft vorlegen.
Der EUROPASS-Lebenslauf und der -Sprachenpass können vom Inhaber selbst online ausgefüllt und aktualisiert werden.
Weitere Informationen: Europass
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).