IHK FOSA
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Worum geht es?
Seit 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.
Hierfür muss ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden. Nach Beendigung des Verfahrens erhält der Antragsteller einen offiziellen Bescheid, dass der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz – oder in Teilen oder nicht – entspricht.
Der Antragsteller kann sich mit diesem Bescheid auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben und so seine Chancen bei der Jobsuche erhöhen.
Wer ist antragsberechtigt?
Einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung können alle Personen stellen, die im Ausland einen Beruf erlernt haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten wollen. Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden (auch Anträge aus dem Ausland sind möglich).
Ablauf des Verfahrens
Nach Eingang des Antrages und aller erforderlichen Dokumente wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zwischen dem ausländischem und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Hauptkriterium für den Vergleich sind Ausbildungsdauer und –inhalt. Auch nachgewiesene Berufserfahrung und Weiterbildungen werden berücksichtigt.
Kosten und Dauer des Verfahrens
Die Gebühr des Verfahrens beträgt je nach Aufwand zwischen 100 und 600 Euro. Die Kosten sind i.d.R. vom Antragsteller zu tragen. Nach Empfang des Antrages und aller erforderlichen Unterlagen versendet die IHK FOSA innerhalb eines Monats eine Empfangsbestätigung mit Gebührenbescheid. Nach Zahlungseingang beginnt die IHK FOSA mit dem Verfahren, das innerhalb von 3 Monaten abzuschließen ist (bei schwierigen Fällen kann die Frist einmalig verlängert werden).
Welche Stellen bieten Beratung an?
Die Frage, ob ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom persönlichen Werdegang und den beruflichen Zielen ab. Eine vorherige individuelle Beratung ist daher dringend zu empfehlen.
Eine Erstberatung zum Antrag bieten die örtlichen Industrie- und Handelskammern an (www.dihk.de/ihk-finder). Sie informieren über das gesamte Verfahren, beraten bei der Einschätzung des deutschen Referenzberufes und verweisen den Antragsteller an die zuständige Stelle.
Neben den IHKs gibt es eine Vielzahl weiterer Institutionen und Anlaufstellen mit unterschiedlichsten Beratungsangeboten zum Thema, etwa die Agenturen für Arbeit und JobCenter, Ausländerbehörden, Migrationsberatungsstellen, Auslandsvertretungen. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter folgenden links: www.anerkennung-in-deutschland.de, www.bq-portal.de, www.netzwerk-iq.de.
Zuständige Stelle für die Gleichwertigkeitsprüfung
Für IHK-Berufe wurde eine zentrale Antragstelle geschaffen, die IHK FOSA (Foreign Skill Approval) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK FOSA nimmt die Anträge entgegen, führt die Gleichwertigkeitsprüfungen durch und stellt die Bescheide aus. Auf der Website der IHK FOSA finden Antragsteller alle nötigen Informationen und Dokumente, die für den Antrag benötigt werden, sowie eine Telefon-Hotline.
IHK FOSA – Foreign Skills Approval
Ulmenstraße 52g
90443 Nürnberg
Web: www.ihk-fosa.de
Email: info@ihk-fosa.de
Telefon-Hotline: 0911/81 50 6-0
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Für Ausbildungsberufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHKs fallen, muss sich der Antragsteller an die jeweils zuständige Stelle wenden. Diese werden künftig im Anerkennungsportal des Bundes ausgewiesen.
Einzureichende Unterlagen
Der Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung ist schriftlich bei der IHK FOSA einzureichen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepasses)
- Nachweis der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnis)
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrung
- Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Weiterbildungen)
- Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z.B. Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum) (entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz innerhalb EU/EWR oder Schweiz)
Alle Dokumente sind i.d.R. ins Deutsche zu übersetzen, bei den Bescheinigungen sind i.d.R. beglaubigte Kopien erforderlich.
Nürnberg
Nürnberg
Quelle: IHK FOSA
Anerkennungszuschuss
Menschen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen haben in Deutschland mithilfe des Anerkennungsgesetzes die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen zu lassen.
Dieses Verfahren ist mit Kosten verbunden, die in der Regel von den Anerkennungssuchenden selbst getragen werden müssen. Oftmals ist dies aber aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten nicht möglich. Es existieren einzelne Angebote, allerdings keine bundesweit einheitliche Fördermöglichkeit für Anerkennungssuchende.
Mit der Einführung des Anerkennungszuschusses erhalten Anerkennungsinteressierte mit fehlenden finanziellen Mitteln flächendeckend eine finanzielle Unterstützung.
Bei der Förderung des Anerkennungsverfahrens handelt es sich um eine nicht rückzahlbare Förderung von bis zu maximal 600 Euro. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.
Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss finden Sie hier.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).