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BFH-Urteil: Vertrauensschutz bei alten, manipulierbaren Kassen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zustehen kann, auch wenn sie eine alte, manipulierbare Registrierkasse verwendet haben.
In dem vorliegenden Fall nutzte ein Restaurantbetreiber von 2011 bis 2014 eine elektronische Registrierkasse aus den 1980-er Jahren. Das Finanzamt erkannte die Aufzeichnungen des Klägers nicht als ordnungsgemäß an und schätzte die Umsätze auf das Vierfache. Das Finanzgericht bestätigte die Schätzung des Finanzamtes, da die Kasse objektiv manipulierbar war.
Der BFH hob die Entscheidung des Finanzgerichtes jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Der BFH begründete seine Entscheidung damit, dass das Wissen um die Manipulierbarkeit alter Kassenmodelle erst im Laufe der Zeit gewachsen sei. Daher könne den Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz gewährt werden. Dies sei im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, da der Kläger die Kasse über Jahre hinweg ohne Beanstandungen durch das Finanzamt verwendet habe.
Das BFH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für die Rechtssicherheit von Steuerpflichtigen. Es zeigt, dass die Gerichte die berechtigten Interessen der Steuerpflichtigen berücksichtigen, auch wenn diese nicht in allen Punkten die gesetzlichen Vorgaben eingehalten haben.
Im Folgenden einige wichtige Punkte aus dem Urteil:
- Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen Vertrauensschutz zustehen, auch wenn sie eine alte, manipulierbare Registrierkasse verwendet haben.
- Das Gewicht des Mangels, der in der objektiven Manipulierbarkeit liegt, ist bei alten Kassenmodellen geringer als bei neueren Kassen.
- Steuerpflichtige können den Vertrauensschutz durch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erlangen.
Das Urteil des BFH hat weitreichende Folgen für die Praxis. Das Finanzamt muss bei der Schätzung der Umsätze von Steuerpflichtigen, die alte Kassenmodelle verwendet haben, die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit beachten.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel