Standort & Politik

Start des zweiten Beteiligungsverfahrens

Die Bezirksregierung Münster hat am Montag, 28. Oktober, die zweite Beteiligungsrunde zur Änderung des Regionalplans Münsterland gestartet. Bis zum 9. Dezember wird der überarbeitete Planentwurf öffentlich ausgelegt und es können Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Regionalplan Münsterland stellt die Weichen für die zukünftige Entwicklung der Region. Er strebt insbesondere eine Balance zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen an und zielt darauf ab, die begrenzten Flächenressourcen möglichst effizient und umweltschonend zu nutzen.
Mit dem Verfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland sollen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Raumentwicklung geschaffen werden. Neben einem neuen Modell zur Siedlungsentwicklung liegt eine zentrale Aufgabe darin, die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Dabei ist der Regionalplan an die Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH) anzupassen.
Um den betroffenen öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit Gelegenheit zu geben, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen, wurde bereits im Jahr 2023 ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Dabei gingen rund 1.200 Stellungnahmen ein, die von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und aufbereitet wurden. Im Sommer 2024 wurden die Stellungnahmen und Anregungen in einem Erörterungstermin diskutiert. Anschließend wurde der Planentwurf noch einmal überarbeitet.
Mit Beschluss vom 23. September hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf und die Durchführung eines zweiten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Planunterlagen können auf der Verfahrensseite bei Beteiligung NRW oder bei der Bezirksregierung eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch bei der Bezirksregierung Münster (Domplatz 1-3) während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen können online abgegeben werden - unter anderem auf dem zentralen Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“.