Standort & Politik

EM 2024: Sonderregelung ermöglicht längere Arbeitszeiten

Um einen reibungslosen Ablauf der Fußballeuropameisterschaft der Herren zu gewährleisten, hat die Bezirksregierung Münster per Allgemeinverfügung längere Arbeitszeiten für den Zeitraum vom 15. Mai bis 31. Juli 2024 ermöglicht.
Während dieser Zeit können Arbeitnehmer in Unternehmen, die im Zusammenhang mit der EM 2024 tätig sind, bis zu zwölf Stunden täglich beschäftigt werden – auch an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt allerdings nur für Arbeiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Turnier stehen, beispielsweise in Stadien, Fanmeilen oder im öffentlichen Nahverkehr.
Mit dieser Regelung soll Unternehmen die Flexibilität geboten werden, auf spontane Änderungen der Arbeitsabläufe reagieren zu können, die durch den Andrang von Fans und Touristen entstehen können. Allerdings müssen dabei bestimmte Auflagen, wie die Aufzeichnung der Arbeitszeiten und der Ausgleich dieser, beachtet werden.
Die Bezirksregierung Münster hat die Allgemeinverfügung im Amtsblatt Nr. 11 2024 online veröffentlicht.