Nachhaltigkeit

Berichterstattung vereinfachen

Der Bundesrat hat sich mit seiner Stellungnahme am 27. September bei der Bundesregierung für eine Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung eingesetzt. Diesen Vorstoß unterstützt auch die regionale Wirtschaft, die bereits selbst in Brüssel zu dem Thema vorstellig geworden war. | Text: Sven Wolf/Andreas Mümken
„Nun hat auch der Bundesrat die Bundesregierung offiziell gebeten, sich auf EU-Ebene erneut für eine Überarbeitung der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzusetzen“, freut sich IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. Die IHK Nord Westfalen hatte immer wieder vor der bürokratischen Überforderung des Mittelstands gewarnt. So habe das Präsidium bereits im letzten Jahr auf der Grundlage eines von der Vollversammlung verabschiedeten Positionspapiers in Gesprächen mit der EU-Kommission für die teils unzumutbaren Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen sensibilisiert.

Aufwand: Über 1,4 Milliarden Euro

Das Maßnahmenpaket „Sustainable Finance“, um das es hier geht, ist ein komplexes Regelwerk für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung und erfordert sehr viel Datenerfassung. Allein der Erfüllungsaufwand für die unmittelbar betroffenen großen und kapitalmarktorientierten Unternehmen wird auf jährlich 1,4 Milliarden Euro geschätzt. Mittelbar von den Anforderungen betroffen sind jedoch auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Denn berichtspflichtige Unternehmen sind gezwungen, die umfangreichen Nachhaltigkeitsinformationen ebenfalls von den KMU in ihrer Lieferkette abzufragen. Ähnliches gilt für Finanzinstitute, die auch bei Finanzierungsanfragen von kleinen und mittleren Unternehmen deren Nachhaltigkeit mit berücksichtigen müssen.

Die IHK-Organisation hat über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) aktiv Vorschläge für die Entbürokratisierung eingebracht, die nun durch den Bundesrat größtenteils aufgegriffen wurden. Eine Forderung lautet, einen freiwilligen vereinfachten Berichtsstandard für KMU einzuführen. Unternehmen, die diesen sog. VSME-Ansatz nutzen, dürfen dann nicht mehr von berichtspflichtigen Geschäftspartnern mit darüberhinausgehenden Informationsbegehren belastet werden. Dieser Vorschlag wird Value-Chain-Reporting-Cap genannt.

Weitere Entlastungen erwartet

Auch fordert der Bundesrat – und entspricht damit den Forderungen der DIHK - , unnötige Doppelbelastungen durch weitere gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Denn neben den hier behandelten Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD und ESRS belasten auch die Taxonomie-Verordnung, die CBAM-Verordnung, das Lieferkettengesetz, die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und weitere Verordnungen auf nationaler und europäischer Ebene die Wirtschaft.

Jaeckel wertet es als ein hoffnungsvolles Zeichen, dass die Problematik offensichtlich auch auf der politischen Bundesebene erkannt und ernst genommen wird. „Wir werden weiter mit dem Ziel der Bürokratieentlastung des Mittelstands die Entwicklungen zu den Nachhaltigkeitsberichtsvorgaben auf EU- Ebene und nationaler Ebene aktiv begleiten und praxisorientierte Verbesserungsvorschläge einbringen“, versprach Jaeckel.