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Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie läuft aus
Im Zuge knapper Haushaltsmittel hat das Parlament einen einschneidenden Beschluss gefasst: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie wird nicht über den 31. Dezember 2023 hinaus verlängert. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Regelsteuersatz von 19 Prozent in Restaurants wieder Anwendung finden.
Die Ursprünge dieser Regelung liegen im (ersten) Corona-Steuerhilfegesetz, das darauf abzielte, die von der Krise gebeutelte Gastronomie zu entlasten. Durch diese Maßnahme wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen Getränke) von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich auf die Zeitspanne vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 begrenzt, wurde die Regelung in den darauffolgenden Jahren mehrfach verlängert. Doch nun neigt sich das Kapitel dem Ende zu, und zum 31. Dezember 2023 wird die Regelung auslaufen.
Während die Gastronomie wieder den höheren Steuersatz tragen muss, bleibt die Besteuerung von Speisen bei Lieferungen unverändert. Hier wird weiterhin der reduzierte Satz von sieben Prozent gelten. Das betrifft unter anderem Speisen zum Mitnehmen und viele Lebensmittel im Supermarkt.
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf der Fachseite der IHK Nord Westfalen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel