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Energiehärtefallhilfe in NRW
Die Abfederung besonderer Härten bei den Energiekosten hat das Förderprogramm zum Ziel, das Bund und Länder im Dezember vergangenen Jahres besprochen haben. Die Abwicklung in NRW wird über unser Landesförderinstitut laufen. Das Antragsverfahren ist rein digital und soll im März starten.
Der Regelfall des Förderprogramms sieht für NRW vor, dass kleine und mittlere Unternehmen dann Anträge stellen können, wenn sich die Gas- bzw. Strompreise in wenigstens einem Monat im Zeitraum Juni - November 2022 mit Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens vervierfacht haben. Dann wird den Antragsberechtigten analog zur Dezembersoforthilfe des Bundes ein Abschlag für Strom und/oder Gas (in Höhe des Abschlages für November) erstattet.
Sobald die Inhalte und das Verfahren final bekannt sind, werden wir online informieren.
Weitere Informationen zur Härtefallhilfe KMU Energie finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel