Praxis & Ratgeber

ATLAS: Das Tor zum digitalen Zoll

Wenn Unternehmen Waren importieren oder exportieren möchten, kommen sie um das ATLAS-Verfahren nicht herum. Madleen Leufker, Referentin International bei der IHK Nord Westfalen, erläutert im Interview, wie das „Automatisierte Tarif- und Lokale Zollabwicklungssystem“ funktioniert. | Text: Mareike Scharmacher-Wellmann
Wirtschaftsspiegel: Müssen Unternehmen bei Exportgeschäften kategorisch alle Waren für den Zoll anmelden?
Madleen Leufker: Grundsätzlich ja. Waren müssen beim Zoll zur Ausfuhr in Drittländer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen. Grundsätzlich ist die Ware bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle des Unternehmens und nochmals an der EU-Grenze der Ausgangszollstelle zu präsentieren. Bei Waren mit einem Wert bis 3.000 Euro ist die erste Stufe des Ausfuhrverfahrens entbehrlich. Bei einem Warenwert bis 1.000 Euro können Unternehmen in der Regel vereinfachte Ausfuhrförmlichkeiten nutzen. Die Ware kann in diesen Fällen mündlich oder gegen Vorlage der Rechnung bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden.
Wenn ich das ATLAS-Verfahren nutzen will, gehe ich dann einfach auf die Website des Zoll und gebe da meine ganzen Daten ein oder brauche ich eine spezielle Software?
Leufker: Um ATLAS nutzen zu können, benötigen Sie grundsätzlich zwei Dinge: Einmal die EORI-Nummer. Das ist eine eindeutige Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Sie ist Voraussetzung für die Identifizierung ggü. den Zollbehörden und damit zum Beispiel auch Voraussetzung fürden grenzüberschreitenden Warenverkehr mit Drittländern. Die EORI-Nummer kann kostenlos beim Zoll beantragt werden.
Die zweite Sache, die Sie brauchen, ist ein Elster-Zertifikat. Dieses Zertifikat benötigen Sie für die sichere Authentifizierung bei der Nutzung von Online-Diensten der deutschen Verwaltung, einschließlich ATLAS. Das Elster-Zertifikat können Sie kostenlos bei der Bundesdruckerei beantragen.
Madleen Leufker
© Canva/IHK Nord Westfalen
Schließlich können Sie ATLAS nutzen, indem Sie Ihre Internetzollanmeldungen wie die Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA), die Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) oder die Internet-Versandanmeldung (IVA) über die frei zugängliche Anwendung der Zollverwaltung im Internet erstellen. Oder Sie nutzen eine – meist kostenpflichtige – Softwarelösung von zertifizierten Anbietern – eine Übersicht über die verschiedenen Anbieter solcher Lösungen bietet die Zollverwaltung ebenfalls auf ihrer Webseite.
Und wie genau geht es dann weiter?
Leufker: Für verschiedene Zollverfahren gibt es jeweils eine eigene Anmeldung. Importiere ich Waren aus einem Drittland, nutze ich die ATLAS-Einfuhranmeldung. Exportiere ich Waren in ein Drittland, nutze ich die ATLAS-Ausfuhranwendung.
In der Zollanmeldung müssen dann alle relevanten Daten zum gesamten Zollverfahren angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel die Daten des Anmelders bzw. des Importeurs oder Exporteurs, das Versendungs- oder Ausfuhr- beziehungsweise Einfuhrland, die Eingangs- oder Ausgangszollstelle, Lieferbedingungen und Lieferort, die Warenbezeichnung und Warennummer, Menge und Warenwert und so weiter. Hilfestellung dabei bietet der Zoll ebenfalls über Merkblätter, Benutzerleitfäden und anderen Dokumenten, die auf der Webseite des Zolls bereitgestellt werden.
Was genau bringt das alles den Unternehmen?
Leufker: Das ATLAS-Verfahren hat notwendige Schritte digitalisiert. Unternehmen, die ATLAS nutzen, erledigen die elektronische Zollanmeldung deutlich schneller als mit der herkömmlichen Papierform. Durch die automatisierte Datenverarbeitung werden Fehlerquellen minimiert und der gesamte Prozess effizienter gestaltet. Außerdem können Betriebe den Status ihrer Zollanmeldungen jederzeit online verfolgen.