Praxis und Ratgeber

Weltweit erstes Gesetz zur Regulierung Künstlicher Intelligenz kommt  

Die ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten stimmten der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, englisch: AI Act) am 2. Februar 2024 zu. Damit ist der Weg frei für die Abstimmung im Europäischen Parlament über das weltweit erste KI-Gesetz.

Wesentliche Regelungsinhalte

Bei der KI-Verordnung handelt es sich um eine Produktregulierung. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technik in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert.
Der Regulierungsvorschlag folgt einem risikobasierten Ansatz, wonach inakzeptabel risikoreiche Systeme verboten sind. Darunter fällt zum Beispiel die soziale Bewertung durch Regierungen (Social Scoring) oder das massenhafte Extrahieren biometrischer Daten aus Social Media oder Videoüberwachung (Scraping). Für alle anderen gilt: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind auch die Pflichten. Für sogenannte Hochrisiko-Systeme, die ein bedeutendes Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, gelten strenge Auflagen, wohingegen Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten unterliegen. Keine Regeln sind für risikoarme KI-Systeme, wie etwa Spam-Filter, vorgesehen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hatte sich zum Abschluss der Trilogverhandlungen zur KI-Verordnung zum dritten Mal im Dezember 2023 mit einem Impulspapier in die Verhandlungen mit eingebracht.

Ausblick

Vor Inkrafttreten der KI-Verordnung müssen noch das Europäische Parlament (voraussichtlich Ende März/ Anfang April) und eine Ratsformation formell zustimmen. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Ab dann läuft eine 24-monatige Übergangsfrist. Einige Vorschriften sind aber auch schon früher anwendbar: So greifen die Verbote bereits nach sechs Monaten, die Vorschriften zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck gelten nach zwölf Monaten.