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Beitragserstattung 2022

Die Vollversammlung hat im November 2022 eine rückwirkende Senkung der Grundbeitragssätze 2022 beschlossen. Die Änderungen sind der Nachtragswirtschaftssatzung 2022 zu entnehmen.
Die Vollversammlung hat beschlossen, die Grundbeitragssätze 2022 rückwirkend für Kleingewerbetreibende und Komplementärgesellschaften jeweils um 10 Euro zu senken. Für im Handelsregister eingetragene Unternehmen reduzieren sich die Grundbeitragssätze um jeweils 20 Euro. Für Unternehmen ab 500 Beschäftigten erfolgt keine Änderung. Das sich hieraus ergebende Guthaben wird mit dem Beitragsbescheid für das Jahr 2023 verrechnet.