Jahresbericht 2021

Finanzen und Recht

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Das neue UWG, das im Dezember 2020 in Kraft getreten ist, hat im vergangenen Jahr erste erfreuliche Wirkung gezeigt. Die Abmahnungen sind zurückgegangen, und insbesondere einige bekannte Abmahner sind von der Bildfläche verschwunden. Positiv ist, dass seit Dezember 2021 nicht mehr alle Wettbewerbsvereine abmahnbefugt sind, sondern nur noch die beim Bundesamt für Justiz eingetragenen. Diese Entwicklung ist auch der stetigen Interessenwahrnehmung durch die IHK-Organisation zu verdanken, die mit zahlreichen Stellungnahmen auf eine Verbesserung des „Abmahnunwesens“ gedrängt hat.

Adressbuchschwindel

Bei den Formularfallen hat es zwar eine Verschiebung zu Amtsgerichts-Fakes mit schwer identifizierbaren Hintermännern gegeben, die aus dem Ausland agieren und bei denen die durch den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität eingeleiteten Strafermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften leider häufig eingestellt werden. Die Warnungen der IHKs haben aber dazu beigetragen, dass Unternehmen immer aufmerksamer gegenüber solchen Formularfallen sind und immer seltener darauf hereinfallen.

Geldwäsche

In diesem Rechtsgebiet gab es viele Neuerungen, unter anderem das große EU-Geldwäschepaket mit Geldwäsche-Verordnung und die 6. Geldwäsche-Richtlinie. Leider konnte die IHK-Organisation nicht verhindern, dass aus dem Transparenzregister ein händisch von den Unternehmen zu pflegendes Vollregister wurde. Auf die neuen Eintragungspflichten im Transparenzregister hat die IHK intensiv hingewiesen. Über ihre Dachorganisation sind zusammen mit dem Bundesanzeigerverlag Informationsveranstaltungen angeboten worden. Die Resonanz war riesig. Das Thema bleibt relevant, damit das Bundesverwaltungsamt möglichst wenig Anlass für Bußgeldbescheide bekommt.

Recht im Zeichen von Corona

Auch im Jahr 2021 dominierten rechtliche Fragen rund um Corona. Fragen zu Testungen und Impfungen in Unternehmen, Zugangsbeschränkungen etcetera prägten die tägliche Beratung durch das Team Recht. Immer wieder neue Verordnungen führten zu einer stetigen Anpassung und Veränderung der Gesetzeslage für die Unternehmen. Dies wird wohl zunächst auch so bleiben. Die Firmen haben in der Regel einen enormen Mehraufwand zu leisten. Die IHK konnte durch Rechtsinformation und entsprechende Beratung in vielen Fallkonstellationen Hilfestellung geben.

IHK-Wahl 2021

Die Vorbereitungen für die IHK-Wahl 2021 haben bereits im Jahr 2020 begonnen. Der von der Vollversammlung eingesetzte Wahlvorbereitungsausschuss hat den Entwurf einer Wahlordnung erarbeitet, bei der erstmals in den drei Wahlgruppen Industrie, Handel und sonstige Dienstleistungen eine Einteilung in Betriebsgrößenklassen erfolgt ist und deshalb auch einige neue Wahlbezirke gebildet wurden. Nach der Beschlussfassung über die Wahlordnung nahm der von der Vollversammlung gewählte Wahlausschuss im März 2021 seine Arbeit auf und schaffte in sechs Sitzungen den Rahmen für eine rechtssichere Durchführung der alle sechs Jahre stattfindenden IHK-Wahl. Hierzu gehörten die Zuordnung der IHK-Mitglieder zu den neun Wahlgruppen, die Prüfung der Kandidatenvorschläge und die Stimmauszählung. Die Bekanntmachungen des Wahlausschusses wurden auf der IHK-Homepage veröffentlicht. Im Spätherbst wurde das Wahlverfahren erstmals vorrangig als Online-Wahl durchgeführt. Briefwahlunterlagen wurden nur auf Anfrage versandt. Hiervon machten aber nur wenige Wahlberechtigte Gebrauch. Von den insgesamt 159 Kandidaten waren 32 weiblich und 127 männlich. 53 bisherige Vollversammlungsmitglieder haben erneut kandidiert. Nach der Stimmauszählung wurden am 30. November 2021 die Kandidaten über das Wahlergebnis informiert und die 87 gewählten Personen auf der IHK-Homepage bekannt gemacht.  33 bisherige Vollversammlungsmitglieder wurden wiedergewählt, 54 Personen sind neu in der Vollversammlung. Die Anzahl der weiblichen Vollversammlungsmitglieder ist von 20 auf 22 gestiegen. Die Wahlbeteiligung war in den neun Wahlgruppen wie folgt: Industrie 5,4 Prozent, Handel 4,0 Prozent, Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 6,8 Prozent, Kreditinstitute 48,5 Prozent, Versicherungsgesellschaften 40,0 Prozent, Verkehrsgewerbe 4,3 Prozent, Hotel- und Gaststättengewerbe 2,8 Prozent, Handels- und Versicherungsvertreter, -makler 6,2 Prozent,  IT, Marketing und Kommunikation 6,2 Prozent, Grundstücks-u. Wohnungswesen 7,9 Prozent sowie Sonstige Dienstleistungen 5,3 Prozent. Die konstituierende Sitzung der Vollversammlung fand am 13. Januar 2022 statt. In der Sitzung der Vollversammlung am 10. März 2022 erfolgt die Wahl des Präsidiums.

Steuerliche Hilfen in Corona-Zeiten

Die gravierenden Umsatzausfälle während der Corona-Krise gefährden die Liquidität sehr vieler Unternehmen. Die IHK hat sich von Beginn der Pandemie an dafür stark gemacht, dass die Betriebe durch steuerliche Maßnahmen finanziell entlastet werden. So auch im Jahr 2021.Die IHK-Organisation hat dabei laufend zahlreiche konkrete steuerpolitische Vorschläge und Forderungen in die politische Diskussion eingebracht. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist dabei als Spitzenorganisation der Industrie- und Handelskammern gefragter Gesprächspartner auf Bundesebene – nicht zuletzt auch bei der praxisorientierten betrieblichen Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Das geschieht stets in sehr enger Abstimmung mit den regionalen Industrie- und Handelskammern – natürlich auch der IHK Nord Westfalen. Zu den besonders vordringlichen Themen gehörten nach wie vor etwa Steuerstundungen und das Herabsetzen von Steuervorauszahlungen, bessere Verlustverrechnungsmöglichkeiten oder gezielte Verbesserungen bei Abschreibungsregeln. Weitere grundsätzlichere steuerliche Themen wurden intensiv behandelt, wie zum Beispiel das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer und vieles weitere mehr. Hier konnten zahlreiche Erfolge in der Gesetzgebung oder in der Anwendung von steuerlichen Regeln erzielt werden. So konnten etwa die gesetzlichen Regelungen zum Verlustrücktrag mehrfach verbessert werden. Diese steuerliche Maßnahme, die früh, insbesondere auf intensives Betreiben der IHK-Organisation hin umgesetzt worden ist, schafft die Möglichkeit, zumindest einen Teil der Corona bedingt in den Jahren 2020 und 2021 entstandenen Verluste unmittelbar steuerlich geltend zu machen. Auch auf nordrhein-westfälischer Ebene sind zahlreiche fruchtbare Gespräche der NRW-IHKs mit dem Landesfinanzministerium geführt worden, um geeignete steuerliche Hilfen und deren bürokratiearme Umsetzung für die Unternehmen zu erreichen. Zusätzlich - neben der oben beschriebenen Interessenvertretung der regionalen Wirtschaft - hat die IHK Nord Westfalen selbstverständlich regelmäßig umfassend über wichtige steuerliche Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise informiert – vor allem auf ihren Internetseiten, im Wirtschaftsspiegel als auch bei zahlreichen Telefonanfragen.

Kommunale Steuersätze weiterhin auf hohem Niveau

Es bleibt dabei: Unternehmen im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region müssen auf ihre 2021 erwirtschafteten Gewinne weiterhin deutlich mehr Gewerbesteuern zahlen als im Bundesdurchschnitt. Das hat die jährliche (Realsteuer-) Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen bei „ihren“ 78 Städten und Gemeinden bestätigt. Allerdings ist die Schere zu anderen Regionen in Deutschland in 2021 nicht weiter auseinandergegangen. Lediglich zwei Kommunen haben den Gewerbesteuerhebesatz erhöht. In Nord-Westfalen liegt der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz bei 450 Punkten. Damit liegt dieser um knapp 50 Punkte über dem Bundesdurchschnitt. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Eine GmbH mit 100.000 Euro Jahresgewinn zahlt in Nord-Westfalen 1.645 Euro mehr an Gewerbesteuer als im Bundesdurchschnitt. Die Gewerbesteuerlast beträgt 15.750 Euro (Hebesatz 450) anstatt 14.105 Euro (Hebesatz 403). Das sind fast zwölf Prozent mehr.  Auch die Grundsteuer B, die von den Städten und Gemeinden auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben wird, belastet die Unternehmen. Hier haben sechs Kommunen im Jahr 2021 die Hebesätze erhöht: Gladbeck um 60 Punkte (von 690 auf 750), Reken um 53 Punkte (von 297 auf 350; Rückkehr zum alten Satz nach einmaliger Absenkung wegen Corona nur im Jahr 2020), Lienen um 35 Punkte (von 495 auf 530), Ostbevern um 14 Punkte (von 429 auf 443), Borken um vier Punkte ( von 466 auf 470) und Isselburg ebenfalls um vier Punkte (479 auf 483). Hohe Gewerbe- und Grundsteuerhebesätze verschlechtern die wirtschaftliche Attraktivität von Standorten. Das gilt sowohl für „normale Zeiten“ als auch in besonderem Maße für „Corona-Zeiten“. Denn die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie belasten die allermeisten Unternehmen außerordentlich: Aufträge fallen weg, Kunden halten sich zurück, Liquidität und Eigenkapital sinken, sehr viele Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht. Daher ist es aus Sicht der IHK umso wichtiger, dass sich die Städte und Gemeinden auch in den nächsten Jahren bei den Hebesätzen zurückhalten. Es sollte auf gar keinen Fall zu einer Erhöhung der Steuersätze für die Unternehmen kommen. Zusätzliche Steuerzahlungen würden die ohnehin schon krisengeschwächten Firmen weiter erheblich belasten. Die Folgen könnten sowohl für die Wirtschaft als auch für die Kommunen höchst unerwünscht sein: weniger leistungsfähige Betriebe, weniger Arbeitsplätze und letztendlich – auf Grund einer geschmälerten wirtschaftlichen Basis - auch weniger Steuereinnahmen für Städte und Gemeinden. Internet-Tipp: Tabelle und Karte mit den Gewerbesteuerhebesätzen aller 78 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk Nord Westfalen, sowie Tabellen zu den konkreten Steuerbelastungen („Gewerbesteuerrechner“), sind im Internet abrufbar unter: www.ihk-nordwestfalen.de, Seiten-Nummer 3527594. Die jährliche Umfrage der IHK zu den Entwicklungen bei Gewerbe- und Grundsteuer wird fortgeführt, da diese Steuern einen wichtigen regionalen Standortfaktor für die Unternehmen darstellen. Sie entscheiden mit darüber, wie wettbewerbsfähig ein Betrieb anbieten kann und wo (mehr oder weniger) Investitionen getätigt werden. Die Ergebnisse der Umfrage werden stets mehrfach veröffentlicht und dienen auch als Grundlage für zahlreiche Gespräche mit den politisch Verantwortlichen.